Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Österreich Vor- oder Nachteil für Liechtenstein?

Wie vor einiger Zeit bekannt wurde, möchte Österreich das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein abändern, weil Personen, die in Österreich ansässig sind und ihre selbständige Tätigkeit in Liechtenstein ausüben oder im öffentlichen Dienst Liechtensteins arbeiten, der Besteuerung in Liechtenstein unterliegen, wobei Österreich diese Einkünfte unter Progressionsvorbehalt von der inländischen Besteuerung befreit.

ÖSTERREICH FÜHRT DEN FACHKRÄFTEMANGEL AUF DAS NIEDRIGE LIECHTENSTEINISCHE STEUERNIVEAU UND DAS DBA ZURÜCK

Nach österreichischer Auffassung komme es wegen des niedrigen Steuerniveaus in Liechtenstein am österreichischen Arbeitsmarkt zu Verwerfungen und verstärke den Fachkräftemangel insbesondere im Bildungswesen, aber auch in den freien Berufen. Österreich möchte nun das Doppelbesteuerungsabkommen dahingehend abändern, dass selbständig Tätige und im öffent

DASS DAS KLEINE LIECHTENSTEIN DIE URSACHE FÜR VERWERFUNGEN
AM ÖSTERREICHISCHEN ARBEITSMARKT IST, DÜRFTE GANZ SCHÖN ÜBERTRIEBEN SEIN. MAN KÖNNTE DIE URSACHE AUCH IN

DEN EXORBITANT HOHEN ÖSTERREICHISCHEN STEUERN SEHEN.

lichen Dienst Beschäftigte in Österreich zusätzlich besteuert werden können. Liechtensteins Regierung wurde von Österreich deswegen bereits kontaktiert (vgl. kleine Anfrage vom Mai 2024).

Obwohl es gemäss dem OECD-Musterabkommen üblich ist, dass Staatsangestellte ausschliesslich in jenem Staat besteuert werden, in welchem sie angestellt sind, lässt die Antwort des Regierungschefs bereits erahnen («Die Regierung setzt sich dafür ein, dass

das Abkommen nicht angepasst wird»), dass Liechtenstein den österreichischen Wünschen kaum grossen Widerstand entgegensetzen wird, selbst wenn für den Regierungschef die Konsequenzen einer Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens schwer abschätzbar sind. Schliesslich hat Liechtenstein in Verhandlungen mit den Nachbarstaaten immer wieder schlechte Ergebnisse eingefahren (s.a. DBA mit der Schweiz).

Nachdem man sich bisher in der Verwaltung und insbesondere in den Schulen ganz gewaltig auf österreichische Grenzgänger abgestützt hat, dürfte eine Änderung der Besteuerung von in Liechtenstein selbständig tätigen und im öffentlichen Dienst beschäftigten österreichischen Grenzgängern empfindliche Auswirkungen bei uns haben. Andererseits muss das Schulamt damit aufhören, qualifiziertes pädagogisches Personal auch dort einzustellen und einheimischen Arbeitskräften vorzuziehen, wo überhaupt keine Notwendigkeit besteht (siehe Artikel zu den Klassenhilfen). Auch dürfte bei einer Änderung des DBA Steuersubstrat verlorengehen, wenn Selbständige aus Vorarlberg ihre Büros im Land schliessen und wieder nach Vorarlberg ziehen.

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