Amtliche Schätzung: Geplante Gesetzesänderung

Die amtliche Schätzung wird auf Antrag insbesondere des Eigentümers eines Schätzungsobjektes oder einer Behörde durchgeführt. Neu sollen amtliche Schätzungen nur noch von Behörden/Gerichten oder im Falle einer Erbteilung beantragt werden können. Die geltende Praxis, dass Private eine amtliche Schätzung beantragen können, soll ausgeschlossen werden.

Die Regierung begründet dies einerseits mit einer Wettbewerbsverzerrung, wenn der Staat in Bereichen tätig wird, die vom Privatsektor erledigt werden können, und andererseits damit, dass die von der Schätzungskommission erbrachten Leistungen nicht kostendeckend verrechnet werden können. Heute sind alle Mitglieder der amtlichen Schätzungskommission private und selbstständige Unternehmer. Mitglieder der Schätzungskommission sind auch im Immobilienhandel tätig und gelangen durch ihre Arbeit in dieser Kommission zu Insiderinformationen. Diese bringen einen Informationsvorteil, was jedoch ebenfalls wettbewerbsverzerrend wirken kann. Diese Wettbewerbsverzerrung will die Regierung jedoch weiterhin hinnehmen.

Wenn amtlich draufsteht, muss auch amtlich drinsein
Nach unserer Auffassung muss, wenn amtlich draufsteht, auch amtlich drinsein. Eine Vermischung von amtlich und privatrechtlich birgt in der Tat ein grosses Konfliktpotenzial. Hochproblematisch ist zudem, wenn sensible und hochvertrauliche Daten aus amtlichen Schätzungen an private und selbständige Unternehmen ausgelagert werden. Es kursiert das Gerücht, dass solche Daten auch schon vom Land wieder zurückgekauft werden mussten. In der Schweiz wird die amtliche Schätzung auch in kleinen Gemeinden klar von privatrechtlichen Schätzungen getrennt, auch personell. Das Grundbuchamt der Gemeinde führt die Schätzungen durch. Externe Schätzer unterstützen aber höchstens beratend. Anlässlich der Behandlung dieses Gesetzes im Landtag führte die Regierung aus, dass die Zahl der Schätzungen zu klein sei, um eine Person dafür einzustellen, und eine Stellvertretung müsste ebenfalls gewährleistet sein. Für einmal sollen also die Personalkosten der Grund sein, warum an der problematischen wettbewerbsverzerrenden Zusammensetzung der Schätzungskommission festgehalten werden soll. Dabei kann dieses Fachwissen auch durch Weiterbildung bestehender Mitarbeiter erlangt werden. Auch könnte bei zukünftigen Stellenausschreibungen beim Grundbuchamt ein Fachausweis als Immobilienbewerter ein wünschbares Kriterium im Anforderungsprofil sein. Es braucht also nicht zwangsläufig zusätzliches Personal.

Kommentare

Georg Eberle sagt:

Guten Tag, amtliche Schätzung ist so oder so Falsch egal wie man das ansieht. Die Schätzungen in Liechtenstein sind nach wie vor ein Witz, seit der Versteigerung meiner Liegenschaft bin ich in dieser Sache am kämpfen, nur wurde dieses Gesetz zwar geändert aber gebracht hat es nichts.
Ich habe ein Schätzungsprotokoll aus dem Jahr 1793 die 100 mal genauer ist als die von heute obwohl alles von Hand erfasst werden musst sind alle Punkte exakt aufgeführt .
Heute ist eine A4 Seite was weshalb und welchen Wert die einzelnen Punkte aufweisen ????????????????
Alles Lug und Betrug.
MfG
Georg Eberle

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