Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Liechtenstein

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz, das die FBP- und VU-Abgeordneten im April-Landtag angeblich widerwillig durchgewinkt haben, besiegelt einen Zustand, der sich langfristig zum Nachteil des Landes auswirken und auch entsprechende Konsequenzen haben wird. Obwohl das Abkommen auf dem OECD-Musterabkommen beruht, wurde dies bezüglich eines ganz wesentlichen Punktes, nämlich der Grenzgängerbesteuerung, nicht nur «erheblich eingeschränkt», wie es so schön im Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag hiess, sondern geradezu pervertiert.

Konfuse Wirtschaftspolitik
Das ausgehandelte DBA sieht vor, dass Grenzgänger nicht, wie es das OECD-Musterabkommen vorsieht, am Arbeitsort, sondern am Ansässigkeitsort besteuert werden. Für ein Land, dessen Wirtschaftspolitik im Wesentlichen auf Grenzgängern baut, — bekanntlich werden heute 8 von 10 neuen Stellen von Grenzgängern besetzt —, ist eine solche Regelung weder kompatibel noch nachhaltig. Wer die Statistiken der vergangenen Jahre anschaut, wird schnell feststellen, dass die Einnahmen aus den Unternehmenssteuern nur schwach zugenommen haben, währenddem sich die Zahl der Grenzgänger in der gleichen Zeit verdoppelt hat. Wenn von den schweizerischen Grenzgängern keine, nicht einmal eine minimale Quellensteuer einbehalten werden kann, verkommt die von den FBP/VU-Regierungen bisher verfolgte Wirtschaftspolitik immer mehr zur Farce. Denn wir dürfen zwar die Infrastruktur, sprich Arbeitsplätze, Strassen, ÖV, Parkplätze, etc. zur Verfügung stellen, haben aber ansonsten wenig bis nichts von diesen Grenzgängern, ausser Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktur und die Beseitigung der Emissionen. Im Grunde genommen hätte auch die Schweizerische Seite einsehen müssen, dass eine unausgewogene Lösung langfristig keinen Bestand wird haben können.

Nichts als Schönfärberei trotz krasser Zielverfehlung
Zugegeben, das DBA bringt einige Verbesserungen, wie z.B. der Umstand, dass die Pensionskassen und die AHV die 35% Verrechnungssteuer auf Anlagen zurückfordern können. Auch Unternehmen (juristische Personen), die eine Tochtergesellschaft in der Schweiz haben, können profitieren, weil Gewinne verrechnungssteuerfrei nach Liechtenstein transferiert werden können. Für den normalen Bürger hingegen sieht die Bilanz weniger rosig aus. Einzig Lottogewinner, die einen Gewinn von mehr als CHF 75‘000 realisieren, können sich freuen und die Verrechnungssteuer von 35% zurückfordern. Also, liebe Mitbürger, bitte fleissig Lotto spielen!

Fakt ist, dass die Verhandlungen mit der Schweiz mit dem Ziel aufgenommen wurden, eine sehr moderate Grenzgängerbesteuerung zu erreichen. Dieses Ziel wurde zu 100% verfehlt!

Diplomatie und Verhandlungsgeschick – Fremdwörter für unsere Exekutive?
Der Misserfolg der DBA Verhandlungen kommt nicht von ungefähr, sondern wurde durch das FBP/VU- Regierungspersonal geradezu provoziert. Mit der Anfang 2012 einseitig und ohne Absprache mit der Schweiz erhobenen Quellensteuer auf AHV-Auszahlungen in die Schweiz, rief man die schweizerischen Politiker auf den Plan. Die danach erfolgten, vollmundigen und provokativen Ankündigungen, dass die schweizerischen Grenzgänger demnächst ebenfalls noch quellenbesteuert würden und man 20 Mio. im Budget 2014 bereits eingeplant habe, trugen das Übrige dazu bei, um die Verhandlungen endgültig zu einem Rohrkrepierer werden zu lassen.

Verhältnis Liechtenstein – Schweiz und gleich lange Spiesse
Trotz gegenteiliger Beteuerungen der Regierung ist unübersehbar, dass das Verhältnis mit der Schweiz in den vergangenen Jahren stark gelitten hat. Im Wirtschaftsverkehr mit der Schweiz wurden immer mehr Barrieren aufgebaut. Das Verhältnis zur Schweiz wird zusehends auf dem Altar des EWR geopfert. Die Folgen davon kommen wir immer mehr zu spüren. Das Gezeter wegen der ungleich langen Spiesse beim Gewerbe und im Gesundheitswesen ist eine logische Folge dieser Politik.

Verpasste Chance für Neuordnung der Verhältnisse
Die DBA-Verhandlungen mit der Schweiz wären durchaus eine Chance gewesen, das Verhältnis mit der Schweiz neu zu ordnen, wenn diese in einen grösseren Zusammenhang gestellt worden wären. Das Zugeständnis, die schweizerischen Grenzgänger nicht an der Quelle zu besteuern, wäre verkraftbar, wenn im Gegenzug die unsäglichen Barrieren, die seit dem Beitritt zum EWR und nach den Alleingängen unserer FBP/VU-Regierungen zu unserem Nachbar Schweiz aufgebaut wurden, hätten beseitigt werden können. Das Gewerbe wäre dafür sicher dankbar gewesen. Schliesslich ist eine barrierefreie Integration unserer Wirtschaft in den schweizerischen Franken-Wirtschaftsraum in meinen Augen wichtiger als die Ausrichtung auf Brüssel. Nachdem der Trumpf DBA, das für die Schweiz sehr vorteilhaft ist, leichtfertig aus der Hand gegeben wurde, sind die Aussichten, dass die aufgebauten Barrieren in den nächsten Jahren abgebaut werden, praktisch null. Mit leeren Händen ist nunmal schlecht zu verhandeln!

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