Ein klares NEIN zur Justizreform

RADIKALE REFORM

Unlängst ist der Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Justizreform erschienen. Die Regierung plant eine der radikalsten Reformen unserer Geschichte. In einer Hauruckaktion sollen der Fürstliche Oberste Gerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof in den Boden gestampft werden.

WENIGER RECHTSSCHUTZ

Dem Bürger würden künftig in Zivilund Strafsachen nur noch zwei und nicht mehr drei Instanzen zur Verfügung stehen. Diese Verkürzung des Rechtsschutzes wäre europaweit völlig unüblich. Daran vermögen die beiden Gutachten der ausländischen Rechtsgelehrten, welche die Regierung zur Rechtfertigung ihres radikalen Reformvorhabens dem Bericht und Antrag beigelegt hat, nichts zu ändern. Gerade in Zeiten, in denen die Regierenden immer selbstherrlicher werden, wäre es fatal, den Schutz durch die Gerichte abzubauen.

UNKLARE MOTIVE

Die Gründe für die Abschaffung der beiden altbewährten Institutionen bleiben im Dunkeln. Im Bericht und Antrag heisst es lediglich, die Zahl der nebenamtlichen Richter müsse reduziert werden. Die Justiz bedürfe der «Professionalisierung». Die Argumente der Regierung überzeugen nicht.

RADIKALER BRUCH MIT UNSERER TRADITION

Die Tätigkeit von nebenamtlichen, dem liechtensteinischen Staatsvolk angehörenden Richtern ist ein Grundpfeiler unserer Gerichtsund Verwaltungskultur und ein Teil unserer Identität. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Gerichte volksnah und bürgerfreundlich entscheiden. Durch den seitens der Regierung angestrebten Systemwechsel würden wir diesen Vorteil verlieren. Es besteht die Gefahr, dass künftig eine «professionalisierte», dem Volk völlig entfremdete Richterkaste unsere Gerichtsbarkeit dominiert.

FREMDE RICHTER

Der Reformeifer der Regierung macht auch vor unserer Verfassung keinen Halt. Wichtige Bestimmungen würden herausgestrichen. Dazu gehört unter anderem auch Art. 102 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung, der vorschreibt, dass die Mehrheit der Verwaltungsrichter die liechtensteinische Staatsbürgerschaft besitzen muss. Diese Bestimmung ist unerlässlich für die Wahrung unserer Eigenständigkeit. Sollte sie fallen, könnte künftig ein mehrheitlich mit ausländischen Richtern besetzter Senat über Zonenpläne, Baubewilligungen, Aufenthaltssachen etc. entscheiden. Gerade im Verwaltungsrecht kommt den Richtern ein grosser Ermessensspielraum zu. Die Verwaltungsrichter sollten daher mit den hiesigen Verhältnissen vertraut

sein, Land und Leute kennen und unsere freiheitlichen Werte teilen. Das Mehrheitserfordernis darf nicht fallen.

DAS ERBE UNSERER URGROSSVÄTER

Vor mehr als 100 Jahren waren wir ein armes Land. Ausländische «Landesverweser» thronten und richteten über uns. Der Rechtsschutz war dürftig ausgestaltet. Die Rechtsmittelinstanzen befanden sich in Österreich. Unter der Devise «Los von Wien» regte sich Widerstand in der Bevölkerung. Mutig und unermüdlich forderten unsere Urgrossväter das Ende von Beamtenwillkür und die Schaffung unabhängiger Gerichte im Inland, welche mit Liechtensteinern besetzt wurden. Mit grosser Weitsicht legten unsere Urgrossväter den Grundstein unseres Rechtstaates und damit unserer Stabilität und unseres Erfolges.

Mit der angedachten Justizreform würde die Regierung dieses mutige Erbe zerstören.

KEINE EXPERIMENTE

Das radikale Experiment der Regierung ist abzulehnen. Wir sollten nicht ohne Not ein funktionierendes und von unseren Vorfahren hart erkämpftes Justizsystem auf den Kopf stellen.

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