Medizinische Fortpflanzung

Durch die Entwicklung der medizinischen Fortpflan- zungsmethoden ist neben sinnvoller Anwendung auch Missbrauch möglich. In Liechtenstein fehlt eine rechtliche Grundlage. Mit einer Verfassungsinitiative sollen die Grundsätze mit dem Umgang der medizi- nischen Fortpflanzungsmethoden in der Verfassung verankert werden.

Der Staat sorgt auf gesetzlichem Wege gegen den Missbrauch der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie

Mit den neuen Techniken der medizinischen Fortpflanzungsme- dizin können Menschen geklont, «Designerbabys» entwickelt, Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen gemacht, nichtmenschliches Keim- und Erbgut in menschliches Keimgut eingebracht und menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau befruchtet werden. Es lassen sich bestimmte Eigenschaften des Kindes herbeiführen, Chimäre (Mischwesen) produzieren, menschliche Eizellen im Labor zu Embryonen entwickeln, daraus entwickeltes menschliches Leben einfrieren, einlagern und verkaufen, mit Samen, Eizellen und Embryonen handeln, Embryonen einer Leihmutter einpflanzen, jenseits der biologischen Fruchtbarkeitsgrenze Kinder austragen, usw. Auf der Grundlage der ergänzten Verfassung sollen in der Folge per Gesetz ethisch und moralisch zulässige Verfahren und Anwendungsmöglichkeiten definiert, sowie Personengruppen, die medizinische Fortpflanzungsmethoden unter bestimmten Bedingungen in Anspruch nehmen können, festgelegt werden.

Wie erwähnt fehlt in Liechtenstein eine gesetzliche Grundlage. Dadurch besteht auch die Gefahr, dass eine ausländische Agentur dies Lücke nützt und von hier aus die lukrativen Geschäfte abwickelt. Auf diese Steuereinnahmen können wir verzichten. Die Verfassungsinitiative zu den medizinischen Fortpflanzungsmethoden wird Ende Oktober als parlamentarischer Vorstoss eingereicht.

LIECHTENSTEIN FEHLT DIE GESETZLICHE GRUNDLAGE

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