Spitalabstimmung: Regierung verletzt das Informationsgesetz
Hat es jemand bemerkt? Wohl kaum jemand. In den Abstimmungsunterlagen zur Spitalabstimmung ist nicht etwa das Komitee der Spital-Befürworter zu Wort gekommen, sondern die Regierung hat den Part der Befürworter übernommen. Dabei heisst es im Informationsgesetz (Art. 15 Abs. 3): «In der in jedem Fall auszuarbeitenden Abstimmungsbroschüre ist Befürwortern und Gegnern der Vorlage angemessen Platz für eine Stellungnahme einzuräumen».
Auch wenn die Regierung den Spitalneubau befürwortet, kann es nicht Sinn und Zweck dieser Gesetzesbestimmung sein, dass die Regierung auch die Rolle der Befürworter einnimmt, denn die Regierung hat in einer Abstimmungsbroschüre einen eigenen Platz für die Information der Bevölkerung. Die Regierung hat allerdings die Pflicht, die Bevölkerung
«ausgewogen» zu informieren (Art. 3 Abs. 2), was nichts anderes heissen kann, als dass die Pround Contra-Argumente sachlich und neutral darzustellen sind. Dieses gesetzliche Erfordernis erfüllt die Abstimmungsbroschüre zur Spitalabstimmung nicht. Damit könnte nach Ausgang der Abstimmung, wohl ein Grund für eine Wahlbeschwerde gegeben sein.
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