Strompreis: Netznutzungskosten senken
Für den Dezemberlandtag habe ich eine Motion zur Senkung der Netznutzungskosten eingereicht. Damit entscheidet der Landtag im Dezember, ob die LKW dazu verpflichtet werden sollen, die Netznutzungskosten des Elektrizitätsnetzes für ihre Endkunden zu reduzieren.
DIE MARGE IST ZU HOCH
Die LKW haben seit 2015 bis 2023 insgesamt CHF 37.7 Mio. Gewinn allein aus der Sparte «Netzprovider Strom» erwirtschaftet. Die Erträge dieser Sparte sind wie folgt:
Durchschnittlich haben die LKW, gerechnet über 9 Jahre -, jährlich CHF 4.193 Mio. an Gewinn in der erwähnten Sparte erwirtschaftet . Derart hohe Gewinne aus dem Stromnetz sind nicht im Sinn des Volkes, das Eigentümer der LKW ist. Mit diesem Vorstoss soll jetzt die Preispolitik der Strom-Netze überprüft und angepasst werden. Ich bin der Auffassung, dass es nicht zulässig sein soll, mit künstlich überteuerten Netznutzungspreisen derartige Gewinne der LKW zu finanzieren.
KEINE QUERSUBVENTIONEN
Die Netzbenutzungskosten müssen auf ein realistisches Mass gesenkt werden. Die Betriebsund Reinvestitionskosten müssen «natürlich» gedeckt werden können. Hingegen sollen keine überhöhten Finanzerträge aus dem Netz anfallen. Die LKW sollen aus den Erträgen im Netz keine bequeme Finanzpolster anlegen können, um andere Sparten oder Bereiche zu subventionieren. Die Finanzerträge aus der Sparte «Netzprovider Strom» sollen ausschliesslich für diese Sparte verwendet werden können.
NETZBENUTZUNGSKOSTEN WESENTLICHER KOSTENTREIBER
Die Netzbenutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises und heute fast gleich hoch oder sogar höher als der eigentliche Preis für den konsumierten Strom. Diese separat auf der LKW-Rechnung ausgewiesenen Kosten setzen sich aus der Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen zusammen.
ZU HOHE NETZNUTZUNGSKOSTEN AUCH IN DER SCHWEIZ EIN THEMA
Auch in der Schweiz ist die Reduktion der Netznutzungskosten auf der Agenda des Bundesrats; dieser schlägt eine Anpassung des WACC (Weighted Average Cost of Capital) vor. Der WACC legt die risikogerechte Entschädigung für das in die Stromnetze investierte Kapital fest. Das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen investiert wurde oder in neue Netzkomponenten investiert werden soll, ist zu verzinsen. Die Höhe dieser Verzinsung ist relevant für die Kostenrechnung des Stromnetzes. Die Verzinsung wird in der Schweiz in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz jährlich festgelegt, dem sogenannten WACC. Der Zinssatz soll einerseits genügend Anreize für Investitionen in die Stromnetze bieten, andererseits jedoch keine ungerechtfertigt hohe Rendite für die Kapitalgeber abwerfen. Seit längerem wird in der Schweiz von verschiedenen Seiten kritisiert, dass die geltende Berechnungsmethodik eine zu hohe Verzinsung gewähre. Daher schlägt der Bundesrat eine Anpassung der Methodik vor, die ab dem Tarifjahr 2026 greifen soll. Gemäss der bisherigen Berechnungsmethode liegt der WACC für das Tarifjahr 2025 bei 3,98 %.
KOMMISSION FÜR ENERGIEMARKTAUFSICHT
In Liechtenstein wird die Höhe dieses kalkulatorischen Zinssatzes von der Kommission für Energiemarktaufsicht festgelegt. Details zu diesem Zinssatz und zur Berechnung der Betriebskosten für das Stromnetz werden aber nicht transparent kommuniziert.
WIR WOLLEN TRANSPARENZ
UND EINE REALISTISCHE VERZINSUNG
Die Motion hat zum Ziel, dass der angewandte Zinssatz transparent gemacht werden muss und sich die Höhe an dem von der Steuerverwaltung bewilligtem Zins für «Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen» (geldwerte Leistungen) orientiert. Für das Jahr 2024 beträgt dieser z. B. 2 %. Mit einer Herabsetzung der Verzinsung des Anlagekapitals können die Netznutzungskosten für die Stromverbraucher gesenkt werden. Die aus dieser Massnahme resultierende Ersparnis kann den Stromverbraucher dazu animieren, den teureren «sauberen Strom» zu nutzen, was im Sinn der Klimapolitik ist.
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