Volksabstimmungen: Regierung betreibt mit Steuermitteln Abstimmungspropaganda

Die Tatsache, dass es in den vergangenen zwei Jahren zu mehreren Volksabstimmungen (Referenden, Gesetzesinitiativen) gekommen ist, ist als positives Zeichen zu sehen. Wenn sich die Bevölkerung politisch engagiert und sich zu Sachfragen äussern kann und will, dann engagiert sie sich und fühlt sich eingebunden und gehört. Die Legitimation von Entscheidungen wird verbessert.

ABSTIMMUNGSKAMPAGNEN SIND SACHE DER POLITISCHEN PARTEIEN UND INTERESSIERTER ORGANISATIONEN UND NICHT DER REGIERUNG

Problematischer ist hingegen die Rolle der jetzigen Regierung zu sehen. Diese greift immer mehr einseitig in den Abstimmungskampf ein, indem sie mit Steuergeld sich für oder gegen eine Initiative einsetzt und damit Abstimmungspropaganda betreibt.

Damit wird nach meiner Auffassung der schmale Grat zwischen erlaubter Information der Stimmberechtigten und politischer Propaganda überschritten. So verpulverte die Regierung Anfang des Jahres CHF 52’900 für die Beeinflussung der beiden Energievorlagen in ihrem Sinne. Von gleich langen Spiessen für Befürworter und Gegner einer Vorlage kann also keine Rede mehr sein, obwohl die Regierung gemäss Art. 3 Abs. 2 Informationsgesetz ausgewogen informieren müsste (siehe

auch Artikel zu der Spitalabstimmung auf Seite 5). Abstimmungskampagnen sind Sache der politischen Parteien und interessierter Organisationen und nicht der Regierung.

In der Schweiz verzichtet der Bundesrat aus staatspolitischen, rechtlichen und finanziellen Gründen auf Werbemassnahmen bei Abstimmungen also auf eine Kommunikation im gekauften Raum. Er leistet weder Beiträge an Abstimmungskomitees noch stellt er Gelder für Kampagnen zur Verfügung. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen als Steuerzahler keine Kampagnen finanzieren, mit denen sie sich nicht identifizieren können.

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