Datenschutz im Bildungswesen
Datenschutz im Bildungswesen bleibt in Liechtenstein eine grosse Herausforderung. Über zwölf Verfügungen der Datenschutzstelle gegen das Schulamt zeigen, dass grundlegende Vorgaben wie Transparenz, klare Zuständigkeiten und der besondere Schutz von Schülerdaten nicht konsequent erfüllt wurden. Gleichzeitig brauchen auch Lehrpersonen Schutz: Sie sollen unterrichten können, ohne selbst rechtliche Risiken zu tragen, weil Datenschutzvorgaben unklar oder technisch schwer umsetzbar sind.
Von der Task Force erwarte ich deshalb klare und praxistaugliche Lösungen. Erstens muss die Hauptverantwortung für Datenschutz und technische Sicherheit beim Schulamt liegen – nicht bei einzelnen Lehrpersonen. Zweitens brauchen Lehrpersonen auf allen Stufen den notwendigen Zugriff auf Schul-iPads. Diese sind staatliche Lernwerkzeuge, keine persönlichen Geräte, und ihre Inhalte müssen prüfbar sein, um Lernprozesse und Sicherheit zu gewährleisten. Drittens sollte das Schulamt kritisch hinterfragen, welche Apps wirklich nötig sind, statt ständig neue und komplexe Lösungen einzuführen. Weniger ist oft mehr – gerade im Unterricht.
Kritisch sehe ich jedoch, dass die strenge EU-DSGVO oft unnötige Bürokratie schafft, während das Schweizer Datenschutzrecht pragmatischer, verständlicher und für Schulen deutlich praktikabler ist. Dieser Unterschied belastet den Alltag der Lehrpersonen und Schulen spürbar.
Ziel der Task Force muss ein System sein, das Kinder und Lehrpersonen schützt: sichere Geräte, klare Prozesse, einfache Nutzung und ein verlässlicher Datenschutz, der Unterricht ermöglicht statt erschwert.
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