Spendenreglement:

Die Demokraten pro Liechtenstein (DpL) finanzieren ihre Tätigkeiten vor allem durch die staatlichen Beiträge an die politischen Parteien gemäss dem Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien und im Übrigen durch Spenden. Besonders die Finanzierung der Publikationen (Transparent-Magazin und Webseite) stellt die DpL vor finanzielle Herausforderungen. Aus diesem Grund ist die DpL zusätzlich auf Spenden angewiesen.

Transparenz
Die DpL veröffentlicht jährlich ihre Bilanz- und Erfolgsrechnung zusammen mit dem Bericht der Revisionsstelle auf ihrer Webseite. Auf der im Internet veröffentlichten Jahresrechnung wird die Gesamtsumme der Spenden aufgeführt, die Identität der einzelnen Unterstützer wird nicht veröffentlicht.

Die DpL nimmt keine anonymen Spenden entgegen, die den Betrag von CHF 300 übersteigen. Die Identität der Spender, die mehr als CHF 300 Franken spenden, muss dem Vorstand und der Revisionsstelle offengelegt werden.

Spenden von natürlichen oder juristischen Personen
Spenden, bei welchen die Herkunft oder die dahinterstehenden Personen nicht eindeutig ersichtlich sind, werden nicht angenommen. Bei sehr hohen Beträgen überprüft der Vorstand die Rechtmässigkeit der Herkunft und allfällige Zweckbindungen von Spenden. Der Vorstand kann Spenden jederzeit ablehnen.

Bedingungen
a) es darf kein Verdacht bestehen, dass die Spende die Unabhängigkeit der DpL beeinträchtigt.
b) Die Annahme der Spende darf dem Image und der Glaubwürdigkeit der DpL nicht schaden.

Verwendung der Spenden
Die DpL ist frei, die Spenden für ihre in den Statuten des Vereins festgelegten Zwecke zu verwenden. Von der freien Verwendbarkeit ausgenommen sind Spenden, die an einen schriftlich vereinbarten Zweck gebunden sind. Zweckgebundene Spenden werden nur dann angenommen, wenn der vorgesehene Zweck mit den Parteiinteressen vereinbar ist.

Vaduz, September 2020