Der Landtag und die Landesbibliothek

Nein, es geht nicht um das Verhindern einer neuen Landesbibliothek in Vaduz. Bildung ist unsere einzige Ressource, und wir sind dafür verantwortlich, dass wir die besten Rahmenbedingungen dafür schaffen. Deshalb bin ich für eine neue Landesbibliothek im Vaduzer Städtle.

Was aber nicht geht, ist ein Vermischen der Gewaltenteilung und ihrer Funktionen. Der Landtag als Legislative hat die Finanzhoheit inne. Der Landtag hat 2019 dem Verpflichtungskredit über 22 Mio. Franken zugestimmt, dem zweiten Ergänzungskredit im September 2024 allerdings nicht. Nach der Debatte und dem negativen Entscheid gab es keinen Auftrag an die Regierung, weiterzumachen, da der Regierungschef vor der Abstimmung verlauten liess, dass bei einer Nichtzustimmung das Thema zu Ende sei. Trotz dieser klaren Ansage machte sich seine Ministerin danach, wohlweislich ohne Auftrag des Landtages, auf die Suche nach Sponsoren, um das fehlende Geld zum Umbau des Postgebäudes aufzutreiben.

Nun, knapp ein Jahr später, sind im Budget CHF 11 Millionen für den Bau der Landesbibliothek zu verorten. Dabei hat es die Regierung unterlassen, den Landtag über das weitere Vorgehen zu informieren und dem Landtag einen erneuten Bericht vorzulegen. Der Landtag hat mit dem Landesvoranschlag CHF 11 Millionen für die Weiterplanung genehmigt, ohne dass er weiss, wie das weitere Vorgehen ist und ob die damaligen Mehrkosten mit der Spende von Vaduz getilgt werden können. Auch weiss der Landtag nicht, ob das Vorgehen der Regierung im Bezug auf die Spendensuche überhaupt rechtens ist.

Die Frage sei an dieser Stelle erlaubt: Benötigt es den Landtag mit seiner Finanzhoheit überhaupt noch, wenn die Regierung für jeden Entscheid, der nicht in ihrem Sinne ist, auf Sponsorensuche gehen kann? Was ist, wenn es sich nicht um die Standortgemeinde handelt, sondern die Spender private Personen oder ausländische Firmen sind? Wo bleibt die Kontrollfunktion der Volksvertretung, wenn alle diese Mechanismen ausser Kraft gesetzt werden?

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