Menschenrechte oder Gesinnungsjustiz?
WENN EIN STAATLICH GEFÖRDERTER VEREIN ANDERSDENKENDE VOR GERICHT BRINGT
Der Verein für Menschenrechte Liechtenstein (VMR) erhält jährlich bis zu CHF 410’000 an Steuergeldern. Sein erklärtes Ziel: Menschenrechte schützen, Diskriminierung bekämpfen und Meinungsfreiheit verteidigen. Doch das Beispiel eines pensionierten Bürgers zeigt, wie gefährlich die Praxis dieses Vereins inzwischen ist.
Dieser Senior veröffentlichte ein satirisches Bild: Ein Skelett wischt sich symbolisch mit einer Regenbogenfahne den Hintern ab. Geschmacklos? Ja. Strafwürdig? Offenbar ja – zumindest in erster Instanz. Und ausgerechnet der VMR selbst war es, der den Mann wegen dieses Bildes aktiv anzeigte. Das Gericht folgte der Anzeige und verurteilte den Senior – ein alarmierender Fall von Gesinnungsjustiz mitten in unserem Rechtsstaat.
Einseitige Moral: Wenn Menschenrechte nur für «die Richtigen» gelten.
Während der VMR diesen Bürger vor Gericht brachte, zeigte er keinerlei Engagement, als eine Lehrerin und DpL-Kandidatin nach den Wahlen bei einem Besuch ihrer ehemaligen Schule wegen ihrer politischen Zugehörigkeit vom Gelände verwiesen wurde. Keine öffentliche Stellungnahme, keine Verteidigung ihrer Rechte – Schweigen.
Ebenso ignorierte der Verein die verbalen Angriffe der Jungen Liste, die offen zum «Kampf gegen die DpL» aufrief und den Landesfürsten Hans-Adam II. als «homophob» und «antisemitisch» diffamierte – ohne jede Konsequenz seitens des VMR.
IDEOLOGISCHER AKTIVISMUS STATT NEUTRALER MENSCHENRECHTSARBEIT
Offenbar gilt für den Verein ein doppelter Massstab: Wer politisch passt, wird geschützt. Wer nicht ins ideologische Raster passt, wird kriminalisiert oder ignoriert. Das ist kein Menschenrechtsschutz, sondern die politische Instrumentalisierung von Steuergeldern auf Kosten der Grundrechte.
Ein staatlich subventionierter Menschenrechtsverein, der Andersdenkende verklagt und politische Gegner im Stich lässt, beschädigt die Demokratie und untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in unabhängige Institutionen.
FORDERUNGEN
Transparenz bei der Mittelverwendung: Offenlegung, wie der Verein seine öffentlichen Gelder einsetzt und nach welchen Kriterien.
Unabhängige Kontrolle: Staatliche Aufsicht, um ideologische Einseitigkeit und politische Verfolgung durch geförderte Organisationen zu verhindern.
Schutz der Meinungsfreiheit für alle: Auch provokante Meinungen müssen geschützt werden – ohne Angst vor juristischen Repressalien.
FAZIT
Wenn ein Menschenrechtsverein mit Steuergeldern Andersdenkende vor Gericht bringt und bei echten Diskriminierungsfällen schweigt, hat er seinen Auftrag verraten. Die Meinungsfreiheit ist kein Privileg für Gefällige, sondern ein Grundrecht für alle. Die Politik muss jetzt handeln – für eine echte, überparteiliche Menschenrechtsarbeit, die allen Bürgerinnen und Bürgern dient.
Kommentare
Dieser Artikel hat noch keine Kommentare.