Was ändert sich zur heutigen Regelung?

Neu soll das Volk und nicht die Parteispitzen in ihren Hinterzimmern bestimmen, wer in der Regierung Einsitz nimmt.

Ist die Volkswahl ein Experiment, so wie es die beiden Grossparteien behaupten?

Nein, es ist kein Experiment, denn die Regierungsgeschäfte werden weiterhin durch eine Kollegialregierung wahrgenommen. Diese wird im Landtag weiterhin über eine stattliche Mehrheit verfügen. Ausserdem haben die Regierungsmitglieder das Vertrauen der beiden Souveräne, Volk und Landesfürst, sowie des Landtages. Das Stimmvolk trägt Verantwortung bei der Regierungsbildung. Der Landtag kann die Regierung, die immer mehr Kompetenzen innehat, durch das Zurückdrängen der Parteidominanz besser kontrollieren. Durch die Mitbestimmung des Volkes bei der Bestellung der Regierung wird die Gewaltenteilung bzw. Gewaltenhemmung gestärkt (Checks and Balances).

Nimmt man dem Fürsten Rechte weg oder wird seine Stellung geschwächt?

Nein, er behält all seine bestehenden Rechte. Im Unterschied zum Landtag kann er wie bisher einen vom Volk vorgeschlagenen Regierungskandidaten ablehnen.

 Werden dem Landtag Rechte entzogen?

Der Landtag schlägt die Regierungskandidaten weiterhin dem Landesfürsten zur Ernennung vor. Die Kandidatenvorschläge kommen wie bisher noch immer von den Parteien. In der Volkswahl selektiert das Stimmvolk aus den vorgeschlagenen Kandidaten die geeignetsten für die Regierung. Es würde also Schluss sein damit, dass von wenigen Parteioberen in einem intransparenten Verfahren Personen vorbei am Volk in wichtige Regierungspositionen gehievt werden können. Das Volk soll neu bei der Besetzung der Regierung mitreden. So sollen nur noch Personen in der Regierung sitzen, die auch das Vertrauen des Stimmvolkes haben und nicht nur jenes von ein paar Parteioberen.

Wird der Landtag insgesamt geschwächt?

Der Landtag wird eher gestärkt, da er selbstbewusster auftreten kann und kein Diener der Regierung mehr sein muss. Dadurch wird die Kontrolle der Regierung effizienter und wirksamer.

 Wer kann kandidieren?

Auch in Zukunft werden vor allem die Parteien Kandidaten vorschlagen. Kandidaturen von Parteiunabhängigen sind grundsätzlich möglich, aber selten erfolgreich. Jede Kandidatur benötigt analog der Landtagskandidatur eine Unterstützergruppe (Wählergruppe), wie viele Personen das sein sollen, lässt die Initiative offen. Das ist nach Annahme der Initiative im Volksrechtegesetz zu regeln.

Wird es „wilde oder Spreng-Kandidaturen“ geben?

Theoretisch ist das möglich. Solche Kandidaturen führen aber kaum zum Erfolg. Für einen Kandidaten ohne Parteibasis wird es jedoch sehr schwierig sein, einen Sitz in der Regierung zu erlangen. Komplett ungeeignete Personen werden schon am Erfordernis der Wählergruppenunterstützung (benötigte Anzahl Unterschriften) scheitern. Sollte eine ungeeignete Person die Voraussetzungen zu einer Kandidatur erfüllen, muss sie zur Wahl zugelassen werden. Die Mehrheit des Stimmvolkes wird dann aber die richtige Entscheidung treffen und diese Person dem Landtag nicht vorschlagen.

Was passiert, wenn der Landtag dem Volkswillen nicht entspricht und einen Regierungskandidaten ablehnt?

Geschieht dies unmittelbar nach den Wahlen, so gibt es Neuwahlen. Diese Hürde wurde bewusst hoch gewählt, damit die Parteien einen vom Volk bestimmten Kandidaten den Einzug in die Regierung nicht so einfach verwehren können. Trotzdem kann der Landtag eingreifen, sollte das Volk tatsächlich einmal eine unhaltbare Person vorgeschlagen haben.

Kann der Landtag an der zweiten Sitzung ein Regierungsmitglied absetzen?

Theoretisch ja. Der Landesfürst als zweiter Souverän muss der Absetzung jedoch auch zustimmen. In diesem Fall gibt es eine Ersatzwahl für dieses eine Regierungsmitglied.

Hat der Landesfürst in der Vergangenheit einmal ein Regierungsmitglied nicht ernannt?

Nein, bis dato ist das noch nie vorgekommen, deshalb ist dieses Szenario sehr unwahrscheinlich.

Was passiert, wenn der Landesfürst ein Regierungsmitglied nicht ernennt?

Er hat dieses Recht wie bis anhin. In diesem Fall gibt es nur für dieses eine Regierungsmitglied im entsprechenden Wahlbezirk eine Nachwahl.

Riskiert der Landesfürst mit einer Nicht-Ernennung ein Disput mit dem Volk?

Nein, das Volk weiss, dass sowohl der Landtag wie auch der Fürst den Vorschlag des Stimmvolkes ablehnen kann.

Das Risiko für einen Konflikt mit dem Volk steigt nicht gegenüber der heutigen Verfassungsregelung. Der Landesfürst kann schon heute die vom Landtag vorgeschlagenen Regierungsmitglieder ablehnen. Solch ein Eingriff könnte unter Umständen schon heute einen Konflikt hervorrufen. Das Recht des Landesfürsten zur Nicht-Ernennung eines Regierungsmitglieds gleicht einem „Notrecht“ und ist nur für Ausnahmefälle gedacht. Sofern eine allfällige Ablehnung nachvollziehbar und notwendig erscheint, dürfte kein Disput entstehen. Falls das Volk die Ablehnung als willkürlich betrachtet, kann eine Nichternennung tatsächlich eine Konfliktsituation verursachen, wobei dies auch schon heute möglich ist.

Wie sind die Auswirkungen auf die Regierungsarbeit?

Die Regierung wird voraussichtlich eine Politik betreiben, die etwas näher am Volkswillen ist als die jetzige Regierungspolitik. Das sieht man an den vielen Volksinitiativen (Abschaffung der Franchise für Rentner, Reduktion der Kosten für Reisedokumente, Photovoltaikpflicht, Verbot von fossilen Heizungen, etc.). Das Stimmvolk wird jene Kandidaten wählen, welche die Volksinteressen vertreten.

Im Landtag wird sich die Regierung stärker darum bemühen müssen, ihre Vorlagen durch das Parlament zu bringen. Essenzielle Vorlagen für unser Land (z.B. Sparpakete oder Internationale Verpflichtungen) sind meist unbestritten und werden von einem verantwortungsbewussten Parlament gestützt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich das Parlament nicht von vornherein destruktiv verhält.

Wird durch den Einbezug des Volkes die Regierung gestärkt?

Nein, das einzige direkt durch das Volk gewählte Organ bleibt der Landtag. Die Regierung wird vom Volk nicht direkt gewählt. Neu wird sie auf Vorschlag des Volks und im Einvernehmen mit dem Landtag und dem Landesfürsten eingesetzt.

Die Regierung ist weiterhin auf das Vertrauen des Landtages und des Fürsten angewiesen und wird im Einklang mit der Volksvertretung und des Fürsten politisieren müssen.

Mit dieser Verfassungsinitiative stärken wir die Volksrechte!