Interpellation betreffend nötiger Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein.

 

Gestützt auf Art. 45 der Geschäftsordnung vom 19. Dezember 2012 für den liechtensteinischen Landtag reichen die unterzeichnenden Abgeordneten der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) folgende Interpellation ein.

Der Wirtschaftsstandort Liechtenstein basiert nicht allein auf dem Finanzplatz, sondern in hohem Mass auf der Leistungsfähigkeit seiner kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Diese Betriebe sind ein wichtiger Bestandteil der heimischen Wirtschaft: Sie schaffen Arbeitsplätze und Lehrstellen, bilden Fachkräfte aus, tragen wesentlich zur regionalen Wertschöpfung bei und leisten einen zentralen Beitrag zu Stabilität und Wohlstand unseres Landes.

Zunehmend sehen sich KMU jedoch mit einer wachsenden administrativen und regulatorischen Belastung konfrontiert. Meldepflichten, Bewilligungen, Kontrollen, Dokumentationsvorgaben sowie die fortschreitende Digitalisierung staatlicher Prozesse fuhren in der Praxis häufig zu einem erheblichen Mehraufwand – insbesondere für kleinere Betriebe mit begrenzten personellen und zeitlichen Ressourcen. Nicht selten müssen identische Unternehmensdaten mehrfach erfasst und in unterschiedlichen Systemen hinterlegt werden, die nicht miteinander vernetzt sind. Anstatt zu entlasten, entstehen dadurch zusätzliche Hürden.

Gerade für Kleinstbetriebe, Familienunternehmen, Landwirtschaftsbetriebe sowie Unternehmen mit älteren oder alleinigen Inhaberinnen und Inhabern stellt diese Entwicklung eine spürbare Herausforderung dar. Eine verpflichtende Digitalisierung ohne ausreichende Übergangsffisten oder praktikable Alternativen kann den administrativen Druck weiter erhöhen und die unternehmerische Tätigkeit beeinträchtigen.

Hinzu kommen strukturelle Herausforderungen in Bereichen wie Arbeitszeitregelungen, Berufsbildung, Fachkräftesicherung, Energie- und Klimapolitik, öffentliche Beschaffungen sowie Finanzierungsmöglichkeiten. In all diesen Bereichen besteht aus Sicht vieler KMU ein Spannungsfeld zwischen den berechtigten öffentlichen Interessen und der praktischen Umsetzbarkeit im betrieblichen Alltag.

Mit dieser Interpellation sollen zentrale Problemfelder aus Sicht der KMU aufgezeigt und der Handlungsbedarf aus politischer Perspektive geprüft werden. Ziel ist es, Entlastungspotenziale zu identifizieren, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein nachhaltig zu stärken und gleichzeitig Rechtssicherheit sowie den Schutz von Arbeitnehmenden und öffentlichen Interessen zu gewährleisten.

Fragen an die Regierung:

  1. Wie beurteilt die Regierung die administrative Belastung der KMU, und wo sieht sie konkreten Handlungsbedarf zur Entlastung?
  2. Könnte ein zentrales digitales Unternehmerkonto geschaffen werden, über das sämtliche Bewilligungen und Meldungen abgewickelt werden können, und bis wann wäre eine solche Lösung realisierbar?
  3. Welche Massnahmen sind geplant, um Doppel- und Mehrfacherfassungen von Unternehmensdaten zu vermeiden?
  4. Wie stellt die Regierung sicher, dass digitale Lösungen nutzerfreundlich, praxisnah und verhältnismässig ausgestaltet werden?
  5. Wie werden Branchen und Betriebe in die Entwicklung und Einführung digitaler Prozesse einbezogen, bzw. wie können beispielsweise die Wirtschaftskammer Liechtenstein sowie Branchenverbände systematisch in die Identifikation unnötiger Bürokratieschritte eingebunden werden?
  6. Welche bestehenden Prozesse könnten vereinfacht oder aufgehoben werden, ohne Sicherheits- oder Qualitätsverluste zu verursachen (z. B. Listenführung für Kühlanlagen, Hygienekonzepte in der Gastronomie)?
  7. Wie steht die Regierung zu Arbeitszeitmodellen, bei denen temporäre Überschreitungen der monatlichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zulässig sind, sofern diese freiwillig erfolgen, zeitlich begrenzt sind und die Gesamtjahresarbeitszeit eingehalten wird?
  8. Wie beurteilt die Regierung die Auswirkungen einer flexibleren, jahresbezogenen Arbeitszeitregelung auf Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der KMU?
  9. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, kleine Ausbildungsbetriebe finanziell oder administrativ zu entlasten, damit sie wieder vermehrt Lehrlinge ausbilden?
  10. Könnte die Stelle lOOPro! weiter ausgebaut werden, um mehr Lehrbetriebe zu entlasten?
  11. Wie hoch schätzt die Regierung das Potenzial der KMU ein, zusätzliche Lehrlinge auszubilden, sofern administrative Hürden reduziert würden?
  12. Welche Massnahmen will die Regierung ergreifen, um Betriebe gezielt zu motivieren und zu unterstützen, Lehrlinge auszubilden?
  13. Welche Anreize kann die Regierung schaffen, damit Betriebe erfahrene Mitarbeitende über das ordentliche Pensionsalter hinaus allenfalls in reduzierten Pensen weiterbeschäftigen?
  14. Wie stellen sich die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine freiwillige Weiterbeschäftigung nach dem ordentlichen Pensionsalter dar, und wo bestehen allfällige Hemmnisse?
  15. Könnte eine übersichtliche und verständliche Informationsaufbereitung (z. B. Merkblatt oder Kurzinfo) dazu beitragen, Betrieben und Arbeitnehmenden rasch Klarheit über die Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung nach der Pensionierung zu verschaffen?
  16. Wie beurteilt die Regierung die Personalsituation und den Fachkräftemangel bei KMU, aufgeschlüsselt nach Branchen?
  17. Wie beurteilt die Regierung den administrativen Prozess für den Erhalt und die Verlängerung von Arbeitsbewilligungen für Personal aus Drittstaaten, und wie wird dieser von den Branchenvertretern eingeschätzt?
  18. Könnte eine jährliche Verlängerung von Arbeitsbewilligungen mit reduziertem bürokratischem Aufwand für bewährte Drittstaaten-Mitarbeitende Vorteile bringen, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind?
  19. Welche Voraussetzungen müssten für solche Verlängerungen erfüllt sein, und wird das Interesse der Betriebe dabei ausreichend berücksichtigt
  20. Was wären Vor- bzw. Nachteile, wenn die Bewilligungen stärker an Betriebe, welche Garantien für ihre Drittstaaten-Mitarbeitende leisten, geknüpft würden?
  21. Wie stellt die Regierung sicher, dass energie- und klimapolitische Zielsetzungen praxisgerecht und wirtschaftsverträglich umgesetzt werden, insbesondere für KMU?
  22. Welche konkreten Unterstützungsangebote stehen KMU bei energetischen Sanierungen oder beim Umstieg auf erneuerbare Energien zur Verfügung?
  23. Wie stellt die Regierung sicher, dass liechtensteinische KMU einen fairen und praktikablen Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten?
  24. Was unternimmt die Regierung, damit öffentliche Aufträge soweit möglich im Inland verbleiben?
  25. Wie wird Transparenz und Nachvollziehbarkeit auch bei der Vergabe von Aufträgen unter dem Schwellenwert gewährleistet?
  26. Bestehen Überlegungen, den Zugang zu Überbrückungsfinanzierungen für KMU zu vereinfachen?
  27. Wie können KMU einfacher und unbürokratischer an Wirtschaftsförderungsprogrammen teilnehmen und Projekte finanzieren?
  28. Wie beurteilt die Regierung die zunehmende Konkurrenzierung privater Unternehmen durch die öffentliche Hand?

Vaduz, 2. Februar 2026

 

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