Inter­pel­la­tion betref­fend Über­blick zu den staat­li­chen Leistungsvereinbarungen.

Gestützt auf Art. 45 der Geschäftsordnung vom 29. Dezember 2012 für den liechtensteinischen Landtag reichen die unterzeichneten Abgeordneten der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) eine Interpellation ein, um sich einen Überblick über die staatlichen Leistungsvereinbarungen zu verschaffen.

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein arbeitet in zahlreichen Politikfeldern mit externen nichtstaatlichen Organisationen zusammen, darunter Nichtregierungsorganisationen (NGO), Vereine, Stiftungen und Verbände. Diese Kooperationen beruhen oft auf Leistungsvereinbarungen oder anderen formellen Vertragsgrundlagen, welche die Art der Zusammenarbeit, die zu erbringenden Leistungen und die finanziellen Beiträge des Staates regeln.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung solcher Kooperationen für die staatliche Aufgabenwahrnehmung sowie der Notwendigkeit einer transparenten Verwendung öffentlicher Gelder richtet sich diese Interpellation an die Regierung mit dem Ziel, einen umfassenden und nachvollziehbaren Überblick über sämtliche bestehenden Leistungsvereinbarungen zu erhalten.

Die Einbindung externer Organisationen in staatliche Aufgaben kann vielfältige Vorteile bringen, insbesondere durch fachliche Expertise, breites Engagement oder flexible Angebotsstrukturen. Gleichzeitig ist jedoch sicherzustellen, dass diese Kooperationen nachvollziehbar, zweckmässig, transparent und effizient gestaltet sind.

Da Leistungsvereinbarungen regelmässig finanzielle Verpflichtungen des Staates nach sich ziehen, ist es im Interesse des Landtages wie auch der Öffentlichkeit zu wissen, mit welchen Organisationen die Regierung zusammenarbeitet, welche Leistungen diese Organisationen im Auftrag des Staates erbringen, wie hoch die dafür eingesetzten finanziellen Mittel sind, und nach welchen Kriterien diese Vereinbarungen ausgestaltet, überprüft, verlängert oder gegebenenfalls beendet werden.

Die Interpellation zielt daher darauf ab, ein gesamtheitliches Bild über Umfang und Struktur dieser Kooperationen zu erhalten und auf dieser Basis eine transparente Grundlage für politische Bewertung und parlamentarische Kontrolle zu schaffen.

Fragen an die Regierung

  1. Mit welchen nichtstaatlichen NGOs, privatrechtlichen Organisationen (Vereinen, Stiftungen usw.) sowie Verbänden bestehen derzeit formelle Leistungsvereinbarungen oder Kooperationsverträge, und welchen Amtsstellen sind diese zugeordnet?
  2. Welche konkreten Leistungen oder Aufgaben übernehmen diese Organisationen im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung für den Staat, die Regierung oder einzelne Ämter?
  3. Wie hoch ist der prozentuale staatliche Anteil an den gesamten Erträgen der obigen Organisationen?
  4. Wie viele Mitarbeiter bzw. Stellenprozente weisen die obigen Organisationen aus?
  5. Wie hoch sind die jährlichen finanziellen Beiträge oder Subventionen, die im Rahmen dieser Leistungsvereinbarungen an die jeweiligen Organisationen ausbezahlt werden? Es wird um eine vollständige Aufschlüsselung nach Organisation und Ressort ersucht.
  6. Nach welchen Kriterien werden diese Leistungsvereinbarungen abgeschlossen und in welchen zeitlichen Abständen werden die Vereinbarungen überprüft und nach welchen Kriterien gegebenenfalls verlängert oder beendet?

Vaduz, 2. Februar 2026

 

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