LIEWO – Frage der Woche

Wie stehen Sie zu einer gesetzlichen Pflicht für einen Sozialplan?
Anlässlich dem Tag der Arbeit forderte der Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband (LANV) an seiner traditionellen Maifeier eine gesetzliche Pflicht für den Sozialplan. Während Unternehmen in der Schweiz bei Massenentlassungen zwingend Lösungen für die Betroffenen ausarbeiten müssen, beruht dies in Liechtenstein auf Freiwilligkeit. Anlass für diese Forderung ist die seit vergangenen Herbst laufende Massenentlassung der Thyssenkrupp Presta. LANV-Präsident Sigi Langenbahn ist überzeugt: «Massenentlassungen müssen sozialer gestaltet werden.»

LIEWO, Sonntag, 10.05.2026

«Sozialplan kann für Firmen ruinös sein»

Eine Entlassung stellt für eine Person meist eine finanzielle, aber auch eine psychische Belastung dar. Auf die einzelne Person bezogen ist die Grösse der Belastung unabhängig davon, wie viele andere Personen gleichzeitig eine Kündigung erhalten.

Die vom LANV geforderte Pflicht für einen Sozialplan bringt nur Mitarbeitern grösserer Firmen einen Vorteil, alle anderen gehen leer aus, erleben aber genau gleich eine schwierige Zeit. In Liechtenstein ist eine Gleichbehandlung aller Bürger in der Verfassung verankert, und ein Sozialplan müsste nach meiner Meinung alle gleich begünstigen.

In Deutschland erhält eine entlassene Person gemäss Sozialplan eine Entschädigung gemäss der Formel: Bruttomonatslohn × Jahre der Betriebszugehörigkeit × Faktor (0,5 bis 1,5). Bei einem Monatslohn von 6000 Franken, 25 Dienstjahren und Faktor 1 ergäbe dies eine Auszahlung von CHF 150 000. Solche Sozialpläne können eine Firma definitiv in die Insolvenz treiben.

Da bei uns Sozialpläne bei Entlassungen Verhandlungssache sind, kann ein Betrieb im Krisenfall Personal deutlich kostengünstiger abbauen als in Deutschland. Dies erhöht die Überlebenschancen eines in Bedrängnis geratenen Unternehmens.

Liechtenstein hat im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ein sehr gut ausgebautes Sozialsystem, das alle gleich behandelt. Menschen in Liechtenstein, die in eine Notlage kommen, erhalten Sozialhilfe, unabhängig davon, ob Arbeitslosigkeit oder ein anderes Schicksal die Ursache ist.

Diese bestehende Lösung ist eindeutig besser, weil alle gleich behandelt werden und die Überlebenschance der Betriebe und somit der Erhalt von Arbeitsplätzen viel eher gesichert wird.

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