DpL-Gesetzesinitiative für niedrigere Netzpreise und mehr Transparenz bei den LKW
Am 7. Juli 2025 reichten die Abgeordneten der DpL eine parlamentarische Gesetzesinitiative mit dem Ziel ein, dass Gewinne, die der Staatsbetrieb Liechtensteinische Kraftwerke (LKW) mit dem Netz erwirtschaften, bei der Sparte Netze verbleiben müssen.
Ein weiteres Ziel der Initiative ist es, mehr Transparenz zu schaffen.
1. Verbot von Quersubventionierungen
Gewinne aus dem Betrieb der Netze (Strom und Telekommunikation) dürfen nicht zur Finanzierung anderer Sparten bzw. Geschäftsfelder verwendet werden. Die Leistungsverrechnung zwischen den einzelnen Sparten soll nach dem Verursacherprinzip und nach allgemeingültigen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen.
2. Verwendung von Gewinnen aus den Netzen für tarifsenkende Massnahmen
Der Gewinnvortrag pro Netz (Stromnetz, Telekommunikationsnetz) soll auf maximal CHF 10 Millionen begrenzt werden. Übersteigt der Gewinnvortrag die Grenze von CHF 10 Millionen, sind die entsprechenden Netzentgelte angemessen zu senken.
3. Transparenz in der Rechnungslegung
Die LKW werden verpflichtet, für die Sparten Strom-Netze, Telekommunikations-Netze, Kraftwerke, Energiewirtschaft Inland und Energiewirtschaft Ausland eine spartenkonforme Finanzbuchhaltung zu führen. Die Ergebnisse sind jährlich im Geschäftsbericht offenzulegen.
4. Kontrolle der neuen gesetzlichen Bestimmungen durch die Revisionsstelle
Neu hat die Revisionsstelle die Aufgabe zu prüfen, ob die Leistungsverrechnung zwischen den einzelnen Sparten nach dem Verursacherprinzip erfolgt und die Gewinne aus dem Strom- und dem Telekommunikationsnetz bei den jeweiligen Netzen verbleiben. Außerdem soll die Mandatsdauer der Revisionsstelle maximal 7 Jahre betragen.
VERBOT VON QUERSUBVENTIONIERUNGEN IN DEN SPARTEN NETZE
Gemäss Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) haben Elektrizitätsunternehmen zur Vermeidung von Diskriminierungen, Quersubventionen und Wettbewerbsverzerrungen in ihrer internen Buchführung bereits getrennte Konten für die Bereiche Übertragung und Verteilung in derselben Weise zu führen, wie sie dies tun müssten, wenn die betreffenden Tätigkeiten von separaten Unternehmen ausgeführt würden (Art. 24 Abs. 2). Die vorgeschlagene Gesetzesänderung schreibt nun vor, dass Gewinne aus dem Betrieb der einzelnen Netze nicht zur Finanzierung anderer Sparten bzw. Geschäftsfelder verwendet werden dürfen. Die bisherige Praxis der LKW, in der Finanzbuchhaltung die Gewinne aus den verschiedenen Sparten auf ein gemeinsames Konto zu buchen und anschliessend für spartenfremde Zwecke zu verwenden, ist damit nicht mehr möglich.
GEWINNVERWENDUNG
In der Sparte «Netzprovider Strom» wurde gemäss Finanzbuchhaltung der LKW in den Jahren 2015 bis 2024 ein Gesamtgewinn von CHF 39’334’298 erzielt. Allerdings wurden diese Gewinne in der Vergangenheit für spartenfremde Aktivitäten, wie zum Beispiel Ausbau des Glasfasernetzes oder teilweise verlustreiche Investitionen in andere Firmen, verwendet.
Die DpL-Initiative fordert nun, dass die mit den einzelnen Netzen erwirtschafteten Gewinne bei den jeweiligen Netzen verbleiben, damit eine hohe Qualität und Verfügbarkeit der Netze auch in Zukunft sichergestellt ist. Die seit dem Jahr 2018 erzielten Gewinne der Netze sollen als Gewinnvortrag den entsprechenden Netzen zugeordnet werden. Der Gewinnvortrag pro Netz (Strom, Telekommunikation) soll CHF 10 Millionen jedoch nicht überschreiten. Damit besteht genügend Handlungsspielraum, um auch unvorhergesehene, grössere Investitionen tätigen zu können.
Übersteigt der Gewinnvortrag CHF 10 Millionen, dann sollen die entsprechenden Netz- und Vorleistungsentgelte angemessen gesenkt werden.
KEINE GEFÄHRDUNG DER VERSORGUNGSSICHERHEIT
Es ist klar und nachvollziehbar, dass einige Damen und Herren mit der DpL-Initiative überhaupt keine Freude haben und bereits mit Angstargumenten gegen die Initiative Stimmung machen. So wird insbesondere das Schreckgespenst an die Wand gemalt, dass die Umsetzung der Initiative zu einer deutlichen «Schwächung» der Investitionsfähigkeit in die Netzinfrastruktur nach sich ziehen könnte.
Fakt ist jedoch, dass in der Sparte Stromnetz in keinem Vorjahr nur annähernd CHF 10 Millionen in den Ausbau des Stromnetzes investiert wurden. Auch ist Tatsache, dass das Stromnetz heute bereits sehr gut ausgebaut ist. So wurden in den letzten Jahren viele Trafostationen erneuert, sodass das Stromnetz auch die Inbetriebnahme weiterer PV-Anlagen ohne Probleme meistern kann.
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