Eschen: Übertragung von Baurechten

Die beiden Inhaber der Baurechte Nrn. 202002 sowie 20207 kamen mit dem Begehren zum Gemeinderat, dass sie die jeweiligen Baurechte veräussern möchten. Für beide Baurechte wurde von Seiten der Gemeinde auf das Vorkaufsrecht verzichtet. Somit wurden diese gemäss Reglement über die Abgabe von Baurechten für Wohneinheiten öffentlich ausgeschrieben.

Als Erstes möchten wir den Familien, die die entsprechenden Baurechte erworben haben, herzlich gratulieren und wünschen ihnen für ihr neues Eigenheim alles Gute.

Für beide Baurechtvergaben wurde vom Gemeinderat eine Ausnahmeregelung gesprochen, da für beide Vergaben keine Bewerbungen eingegangen sind, welche die Vorgaben des Reglements erfüllten. Ebenfalls kann der Gemeinderat, laut eigenem Reglement, für den Fall, dass sich keine geeigneten Bewerber finden lassen – eine nochmalige Ausschreibung verlangen. Leider wurde jedoch eine zweite Ausschreibung – für beide Vergaben – nicht mehr gemacht. Dies wurde von der Mehrheit des Gemeinderates nicht gewünscht. Von unserer Seite aus war klar, dass eine nochmalige Ausschreibung erfolgen soll, damit die Baurechtvergabe – gemäss Reglement – erfolgen kann. Die bestehenden Bewerber hätten sich durchaus nochmals an der Ausschreibung beteiligen können und nach einer

zweiten Ausschreibung hätte man – falls keine anderen Bewerbungen eingegangen wären – immer noch eine Ausnahmeregelung sprechen oder richtigerweise eine Anpassung des Reglements vornehmen können.

Selbst wenn das Reglement über die Abgabe von Baurechten von Wohneinheiten Anpassungsbedarf aufweist, sind wir der Auffassung, dass man, solange eine Änderung des Reglements nicht stattgefunden hat, nach dem bestehenden Reglementen handeln muss.

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