Härtefallregelung: Die durch die Maschen fallen

Die Härtefallregelung der Regierung greift ausgerechnet dort nicht, wo sie am dringendsten benötigt wird. Der Geltungsbereich der per 11. Januar 2021 gültigen Härtefallregelung lässt teils Freischaffende, Künstler und Kleinstunternehmer aussen vor. Eine der Voraussetzungen ist zum Beispiel ein Jahresumsatz von CHF 100’000.–. Es gibt aber Branchen, wo das selbst in guten Jahren nicht erreicht wird. Ausgerechnet dort, wo es existenziell am notwendigsten ist, greift die «Härtefallregelung» nicht. Grosse Unternehmen werden mit Millionen unterstützt, auch wenn es diese dank gut gefüllter Kampfkassen aus erfolgreichem Wirtschaften der letzten Jahrzehnte gar nicht nötig hätten.
Bei den Kleinen hingegen geht es um die nackte Existenz. Aber die sind dem Finanz- und Wirtschaftsminister ganz offensichtlich «Wurscht». Es sind Champagnerpolitiker und Schreibtischattentäter am Werk.

Kommentare

Dieser Artikel hat noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert