Initiative für mehr Wahlfreiheit bei der Kommunikation mit Behörden
Die von den Demokraten pro Liechtenstein (DpL) eingereichte Gesetzesinitiative
Die von den Demokraten pro Liechtenstein (DpL) eingereichte Gesetzesinitiative soll sicherstellen, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen auch künftig die Möglichkeit haben, mit den Behörden nicht nur digital, sondern auch auf klassischem Weg zu kommunizieren. Der Landtag wird sich im September 2025 mit dem Vorschlag der DpL befassen und über die vorgeschlagenen Änderungen des E-Government-Gesetzes (E-GovG) entscheiden. Ziel ist es, den Behördenverkehr flexibler, inklusiver und bürgerfreundlicher zu gestalten.
HINTERGRUND: WARUM EINE ANPASSUNG NOTWENDIG IST
In den letzten Jahren wurde die Kommunikation zwischen Staat und Bevölkerung stark digitalisiert. Der elektronische Geschäftsverkehr bringt viele Vorteile: Er spart Zeit, reduziert Papierverbrauch und erleichtert den Austausch von Informationen. Allerdings zeigte sich in der Praxis, dass nicht alle Menschen und Unternehmen gleichermassen davon profitieren resp. die Umsetzung zu komplizierten Abläufen in Unternehmungen geführt hat. Insbesondere die Vorschrift, dass Firmen mit den Behörden elektronisch kommunizieren müssen und dabei die eID zu verwenden ist hat, hat zu Komplikationen geführt. Denn Firmen selbst können nicht selbst über eine eID verfügen, sondern es muss die eID einer zeichnungsberechtigten natürlichen Person sein. Dies bringt in der Praxis Nachteile mit sich, denn oft ist die natürlich Person im Angestelltenverhältnis. Kündigt die Person, zieht dies ein Prozess nach sich, der nicht zu unterschätzen ist. Kleiner und mittlere Firmen sind da klar im Nachteil.
Auch kämpfen insbesondere ältere Menschen, Personen mit Behinderungen oder sozial benachteiligte Gruppen oft mit technischen Hürden, mangelndem Zugang zu Wissen oder fehlende Ausstattung wenn es um die digitale Entwicklung geht.. Die Initiative will dem entgegenwirken und sicherstellen, dass niemand ausgeschlossen wird.
DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK
Die vorgeschlagenen Änderungen des E-Government-Gesetzes sehen vor, dass Behörden künftig immer mindestens einen nicht-elektronischen Kommunikationskanal anbieten müssen. Unternehmen und Privatpersonen können also selbst wählen, ob sie digital oder auf anderem Weg mit den Behörden in Kontakt treten möchten.
Zudem wird klargestellt, dass die elektronische Identität (eID) zwar weiterhin genutzt werden kann, wo eine eindeutige Identifikation nötig ist. Sie darf aber nicht die einzige Möglichkeit der Identifizierung sein. So stehen der Regierung auch weiterhin andere Formen der Identifikation offen.
Eine weitere Änderung betrifft den Datenschutz: Die Verwendung der eID durch private Dateninhaber soll nur erlaubt sein, wenn die betroffene Person ausdrücklich zustimmt.
VORTEILE FÜR BÜRGER UND UNTERNEHMEN
Mit der Gesetzesinitiative wird die Wahlfreiheit gestärkt. Wer keine digitalen Geräte oder keinen Internetzugang hat oder sich damit unsicher fühlt, kann weiterhin auf altbekannte Kommunikationswege wie Post oder persönliche Vorsprache zurückgreifen. Auch für Unternehmen bringt dies Vorteile, zum Beispiel bei sensiblen oder komplexen Angelegenheiten, die sich besser persönlich oder auf Papier klären lassen.
FLEXIBILITÄT AUCH FÜR BEHÖRDEN
Die Anpassung schafft auch für die Behörden selbst mehr Flexibilität. Sie können den Kommunikationsweg wählen, der im jeweiligen Fall am besten geeignet ist. Das soll helfen, technische Probleme oder Missverständnisse zu vermeiden und den Kontakt zur Bevölkerung insgesamt effizienter und bürgernäher zu gestalten.
FAZIT: DIGITAL JA, ABER NICHT NUR
Die Gesetzesinitiative findet eine Balance zwischen digitalem Fortschritt und sozialer Inklusion. Sie ermöglicht moderne Kommunikation, ohne Menschen oder Unternehmen auszuschliessen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen. Damit soll der Behördenverkehr in Zukunft nicht nur moderner, sondern auch gerechter werden.
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