Regierungsrat täuscht den Landtag

Der Landtag hätte im Dezember über die Verfassungsmässigkeit der Volksinitiative der Jungen FBP zur Einführung des Doppelten-Pukelsheim-Verfahrens befinden sollen – so sieht es das Volksrechtegesetz vor. Doch dazu kam es nicht: Die Initiative wurde nur wenige Stunden vor Sitzungsbeginn überraschend zurückgezogen.


DER REGIERUNG LIEGEN AUCH KEINE WEITEREN INFORMATIONEN VOR.
Innenminister Hubert Büchel

Auf Nachfrage im Landtag erklärte der zuständige Innenminister Hubert Büchel lapidar: Diese Aussage war nachweislich unwahr, wie sich später herausstellte. Wie FBP-Parteipräsident Alexander Batliner im «Liechtensteiner Vaterland» vom 9. Dezember 2025 ausführte, gingen die entscheidenden Zweifel direkt aus dem Innenministerium und damit aus dem Verantwortungsbereich von Regierungsrat Büchel hervor. Konkret seien rund 16 Stunden vor der Landtagssitzung plötzlich verfassungsrechtliche Bedenken aufgetaucht – obwohl die Regierung die Initiative zuvor nach zweimonatiger Prüfung als verfassungskonform beurteilt und einen entsprechenden Bericht verabschiedet hatte.

Der Minister korrigierte seine Aussage einen Tag später, nachdem die Unwahrheit aufgeflogen war, mit den Worten «Die Aussage im Landtag war unpräzise, was ich sehr bedaure» (VL 10.12.2025). Dass der Innenminister diesen Vorgang im Landtag nicht transparent darlegte, sondern behauptete, es lägen keine zusätzlichen Informationen vor, ist irritierend und politisch inakzeptabel. Problematisch erscheint auch, dass Büchel offensichtlich nicht in der Lage oder nicht bereit war, die angeblichen verfassungsrechtlichen Bedenken zu erläutern. Wer die Initianten einer Volksinitiative dazu veranlasst, diese kurzfristig zurückzuziehen, muss dies begründen können, erst recht, wenn dadurch Volksrechte und parlamentarische Verfahren faktisch ausgehebelt werden.

EIGENES VERSAGEN SOLLTE KASCHIERT WERDEN
Hinzu kommt ein weiterer problematischer Aspekt: Die Regierung hat direkt oder indirekt mit den Initianten eines Koalitionspartners kommuniziert, obwohl gegenüber der Opposition wiederholt betont wurde, dass eine solche Kommunikation mit Initianten von Volksinitiativen nicht vorgesehen sei. Sobald es jedoch darum geht, das eigene Versagen zu kaschieren, gelten diese Grundsätze offenbar nicht mehr.

Regierungsrat Büchel hat den Landtag damit entweder bewusst oder fahrlässig in die Irre geführt. Beides ist schwerwiegend. Dieses Verhalten beschädigt das Vertrauen in die Regierung nachhaltig.

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