Religionsgemeinschaftengesetz: Spaltung der Gesellschaft verhindern

Ein Land ohne Religion ist wie ein Mensch ohne Seele! Im Land sind mehrere Religionsgemeinschaften aktiv; das ist grundsätzlich gut und sorgt für eine gesellschaftliche Vielfalt. Aber die Gefahr einer fundamentalen Religionsauslegung ist latent, und auch Liechtenstein ist langfristig nicht davor gefeit. Daher muss der Staat bereits von Beginn an gesetzlich eingreifen; ein Vergleich mit unseren Nachbarländern zeigt, dass entsprechende Regelungen im Gesetz zwar auch dort vorhanden sind, deren Umsetzung sich aber als schwierig erweisen. Das Gesetz soll die Gefahr einer Spaltung berücksichtigen und von Beginn an Parallelgesellschaften nicht aufkommen lassen.

Eine Entflechtung von Kirche und Staat ist in den vergangenen Jahren nicht gelungen. Da die Voraussetzungen dafür auch heute (noch) nicht gegeben sein dürften, bedarf es eines neuen Gesetzes, das den Vorgaben zur religiösen Nicht-Diskriminierung von Religionsgemeinschaften in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) genügt.

Kein Land der Welt ist derzeit von fundamentalistischen und autoritären Entwicklungen gefeit. Viele davon scheinen uns nicht zu berühren und werden kaum beachtet. Grundsätzlich ist für diese Entwicklungen per se nicht die Religion verantwortlich, sondern deren politische Instrumentalisierung, die oftmals auch vom Ausland gesteuert ist. Auch wenn bei uns die islamische Religionsausübung friedlich und koexistent ist, so muss gerade wegen der möglichen Entwicklung, hier eine klare Regelung getroffen werden. Dazu lohnt es, unsere Nachbarländer zu beobachten, was dort in den Moscheen gepredigt wird . Der Vernehmlassungsbericht der Regierung verlangt zwar, dass unsere staatliche Grundordnung zwingend anzuerkennen ist; die Forschungsberichte zeigen aber, dass dem dort nicht so ist.

ETHIK UND RELIGION

In Liechtenstein herrscht latent eine Islamophobie vor, die auf Vorurteilen und aus eigenständigen Abgrenzungen (Kopftuch, Kleidung, kein Kontakt mit Ungläubigen, u.a.m.) beruht. Dass die Gefahr einer gesellschaftlichen Spaltung besteht, kann auch bereits an Liechtensteiner Schulen beobachtet werden. Islamophobie ist nicht etwas Einseitiges, sondern wird zum Teil auch von gewissen moslemischen Gemeinschaften gefördert, was aber nicht zu einer einseitigen Schuldzuweisung führen darf. Vielmehr fehlt ein gegenseitiges Verständnis für die jeweils andere Volksgruppe. Ethik und Religion können daher einen entscheidenden Beitrag zum gegenseitigen Verständnis und Achtung leisten. Es soll aber dazu kein Wahlfach an den Schulen geben dürfen, sondern Ethik und Religion sollen für alle verpflichtend eingeführt werden.

FINANZIERUNG

Die Landeskirche wird vom Land Liechtenstein finanziert. Andere Religionsgemeinschaften sind auf eine Innenfinanzierung angewiesen, sofern sie nicht vom Ausland Zuwendungen erhalten. Einzelne Staaten unterstützen bereitwillig Religionsgemeinschaften im Ausland. Darin liegt eine nicht unbedeutende Problematik, denn damit werden diese gelenkt. Zum Teil werden auch Imame so bezahlt; die Gefahr, dass damit ein politischer Islam gefördert wird, ist so gegeben.

Liechtenstein befindet sich in ein einem Trilemma: (1) Die Finanzierung der Landeskirche kann nicht einseitig aufgehoben werden. (2) Eine Mandatsfinanzierung ist daher nicht möglich. (3) Das neue Gesetz wird Mehrkosten mit sich bringen. Die Überschaubarkeit der variablen Kosten für die Anzahl an Mitglieder wird gegeben sein; problematischer wird es, wenn auch kleine Gruppen als Religionsgemeinschaft anerkannt werden und damit viele Sockelbeträge ausbezahlt werden müssten. Dies würde zu einer einseitigen Bevorzugung und falschen Anreizen führen.

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