Abstimmungskampf gegen die Regierung?

Bei Abstimmungen in einer Demokratie wäre normal, dass eine Befürworter- und eine Gegnergruppe die Stimmbürger über das Für und Wider einer Sache informieren würden. Bei 2G hat sich bis dato noch kein Befürworter-Komitee gebildet. Das 2G-Gesetz zu verankern, scheint nicht von grosser Wichtigkeit zu sein.

Bei der S-Bahn-Abstimmung ist die Regierung in alle Gemeinden getingelt und hat den Befürworter-Part übernommen.
Auch bei der Franchise-Abstimmung war keine Gegnergruppierung aufgetreten, die Regierung führte den Gegenpart, obwohl 19 Abgeordnete sich gegen die Vorlage
ausgesprochen hatten.

Jetzt bei der 2G-Abstimmung ist im Moment davon auszugehen, dass die Regierung wieder aktiv den Abstimmungskampf führen wird, diesmal als Befürworter.
Im Gegensatz zu früher, zum Beispiel bei der Abstimmung über «Familie und Beruf», hat das Ministerium für Soziales (damals Mauro Pedrazzini) einen Gegenpart gesucht und gefunden. Die Regierung hat nicht einseitig einen aktiven Wahlkampf geführt.

Die Regierung soll bei Abstimmungen neutral über die Vor- und Nachteile informieren, nicht aber aktiv in einen Abstimmungskampf auf einer Seite eingreifen.
Nun stellt sich die Frage, soll und darf die Regierung für eine Sache einen aktiven und einseitigen Abstimmungskampf führen?
Ist sie dafür gewählt? Dazu kommt: Die Regierung ist mit dem Einsatz von öffentlichem Geld und den gut ausgestatteten Ressourcen gegenüber den privaten Komitees, die i. A. wenig finanzielle Mittel und Ressourcen haben, stark bevorteilt. Sind solche Zustände demokratiepolitisch noch vertretbar?

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