Digitalisierungsstrategie des Schulamts auf Sand gebaut

Ende November 2020 hat die liechtensteinische Datenschutzstelle (DSS) eine Verfügung in einer Beschwerdesache erlassen, die es in sich hat. Geklagt hatte ein Beschwerdeführer, der nicht tolerieren wollte, dass die personenbezogenen Daten seines noch nicht urteilsfähigen Kindes (< 14 Jahre!) an Unternehmen wie Microsoft weitergegeben werden. Genau dies geschieht heutzutage jedoch, wenn sich ein Schüler mit seinem Schülerkonto auf www.schulen.li anmeldet.

Diese Nutzung der Microsoft-Dienste ist jedoch nicht datenschutzkonform. Zur Nutzung der Dienste in dieser Form wäre die Zustimmung eines Elternteils erforderlich. Das hat das Schulamt bisher trotz Hinweisen von Betroffenen völlig ignoriert resp. sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Einsatz und die Nutzung in der alleinigen
und ausschliesslichen Kompetenz und Verantwortung der Schule und nicht der Eltern oder Schüler liegen würden. Das Schulamt ist also der irrigen Ansicht, dass es an die Stelle der elterlichen Gewalt tritt, sobald der Schüler in der Schule ist.

Dem Beschwerdeführer hatte die zuständige Lehrperson mitgeteilt, dass die Anmeldung mittels Schülerkonto verpflichtend sei, da die Schüler ansonsten am digitalen Unterricht nicht teilnehmen könnten und somit vom Unterricht ausgeschlossen wären. Das ist rechtlich gemäss Datenschutzverordnung nicht haltbar. Es müssen nämlich
Alternativen angeboten werden, wenn jemand seine Daten oder die Daten seines nicht urteilsfähigen Kindes nicht weiterverarbeiten lassen möchte. Das heisst, dass Eltern digitale Lehrmittel und Lehrplattformen ablehnen können, wenn diese personenbezogene Daten ihrer Kinder verarbeiten. Die Verfügung der Datenschutzstelle zeigt jetzt in aller Deutlichkeit, dass «Schlampigkeit» eine schöne Umschreibung der bisherigen Digitalisierungsstrategie des Schulamts ist. Kritische Eltern wurden bisher zu Unrecht mit irgendwelchen allgemeinen Floskeln abgespiesen.

Dazu kommt, dass die Regierung in der Beantwortung der DpL-Interpellation vom April 2019 zum neuen Lehrplan (LiLe) und der Digitalisierungsstrategie einräumen musste, dass ihr Entscheid dafür nicht auf umfassenden empirischen Grundlagen abgestützt werden konnte und es keine fundierte wissenschaftliche Untersuchung gebe,
die den besten Zeitpunkt für die Einführung von digitalen Medien an Schulen belegt.

Wenn Eltern von betroffenen Schülern Fragen zu diesem Thema haben oder unsicher sind, wie sie sich gegenüber dem Schulamt verhalten sollen, dann schreiben Sie uns unter dpl@dpl.li

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