DpL für Änderung des Bürgerrechtsgesetzes

Mit der im Juni eingebrachten Gesetzesinitiative haben die DpL-Abgeordneten Erich Hasler, Herbert Elkuch und Thomas
Rehak eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes vorgeschlagen, mit der die Einbürgerungsvoraussetzungen hätten angehoben werden sollen. Mit der Gesetzesinitiative wurden die folgenden wesentlichen Ziele verfolgt:

a) eine Anhebung des verlangten Sprachniveaus von B1 auf B2
b) Erhöhung der minimalen Wartefrist für eingeheiratete Personen von fünf auf zehn Jahre
c) die Einführung einer erfolgreichen Integration eines Bewerbers als weiteres Einbürgerungskriterium.

Begründet wurden die obigen Ziele wie folgt. Das Sprachniveau B2 verlangt, dass sich eine Person spontan und fliessend
verständigen kann, sodass ein normales Gespräch in der hiesigen Landessprache ohne grössere Anstrengung auf beiden
Seiten gut möglich ist.
Nachdem gute Sprachkenntnisse in der Lokalsprache weltweit der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration sind, muss
dieses Sprachniveau in einem hochentwickelten Land verlangt werden können, damit diese Leute später ihren Lebensunterhalt auch selbst verdienen können. Heute wird lediglich ein Sprachniveau B1 verlangt, d.h., jemand mit Sprachniveau B1 muss die Hauptpunkte einer Konversation lediglich verstehen können, wenn eine klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht.
Die minimalen Wartefristen für eine erleichterte Einbürgerung sollten für eingeheiratete Personen (mindestens
fünf Jahre Aufenthalt im Land) und Alteingesessene (mindestens 30 Jahre Aufenthalt im Land) einander angepasst
werden, indem diejenige für Eingeheiratete auf 10 Jahre erhöht wird.
Analog zum schweizerischen Bürgerrechtsgesetz sollte die erfolgreiche Integration eines Bewerbers Voraussetzung für
die Erlangung des Bürgerrechts sein. Nach dem jetzigen Gesetz haben auch nicht-integrierte Personen ein gesetzliches
Anrecht darauf, eingebürgert zu werden.

VU, FL und DU blockieren gemeinsam Verschärfung der Einbürgerungskriterien
Die Argumentation der VU war besonders kurios. Grundsätzlich hatten die VU-Abgeordneten zwar Verständnis für die Initiative und eine Anhebung der sprachlichen Anforderungen, suchten aber im Formalismus, weitab von Sachpolitik, nach
Gründen für ein Nein.
Ausschlaggebend war wohl, dass Regierungsrätin Dominique Hasler die Vorlage zur doppelten Staatsbürgerschaft nicht mit einer Erhöhung der Einbürgerungskriterien verbinden wollte – trotz gegenteiliger Voten zahlreicher Abgeordneten in der 1. Lesung. Am Ende stimmten FL, VU und DU geschlossen gegen eine Anhebung der Einbürgerungskriterien.

Stimmbürger hat das letzte Wort
Nachdem die Regierung keinerlei Verschärfungen an den Einbürgerungsvoraussetzungen vorgenommen hat, wird es nun
an den Stimmbürgern liegen, ob sie unter diesen Voraussetzungen einer doppelten Staatsbürgerschaft zustimmen wollen oder nicht.

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