Energiekostenpauschale: Mit 100.000 Jahreseinkommen bedürftig?

Niemandem soll die Energiekostenpauschale vergönnt sein. Jedoch sollte die Frage erlaubt sein, ob Einwohner mit einem jährlichen Einkommen von 100’000 Franken gemäss Steuerveranlagung armengenössig oder bedürftig sind und Sozialhilfe brauchen. Kinderfremdbetreuung wird sogar bis 213’628.00 Franken steuerbarem Einkommen subventioniert. Der Staat und die Gemeinden sind verpflichtet, Menschen mit wenig Einkommen finanziell zu unterstützen, das ist keine Frage. Wo wird aber die Grenze gezogen, damit dem Staat die Kosten nicht davongaloppieren und Steuerhöhungen notwendig machen.

Seltsam ist auch, dass beispielsweise für eine Vergünstigung der Krankenkassenprämie 77’000 Franken Erwerb die obere Grenze darstellt, hingegen bei der Energiekostenpauschale 100’000 Franken. Man kann die Sache sehen, wie man will, wenigstens kommt das Geld so den Einwohnern in Liechtenstein zugute, bevor der Staat dieses anderweitig ausgibt.

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