Firmenbeteiligungen von staatsnahen Betrieben

In den letzten Jahren haben unsere staatsnahen Betriebe mehrfach mit Auslandbeteiligungen Schlagzeilen gemacht, leider fast ausschliesslich mit negativen. Bei der Post rissen Beteiligungen und Firmenübernahmen im Ausland solche Löcher in die Finanzen, dass das Land eine Bürgschaft übernehmen und Kapital einschiessen musste, um den Bankrott abzuwenden. Ganz Ähnliches geschah vor einigen Jahren bei der Telecom Liechtenstein, auch da lagen die Hauptgründe für die Schieflage in Auslandbeteiligungen, die sich als regelrechte Flops erwiesen. Auch die LKW engagierte sich schon in grösserem Stil im Ausland, aus einer Millionen schweren Beteiligung an einem Windstrom Park in der Nordsee konnte noch rechtzeitig mit «nur» einigen 100’000 Franken Verlust ausgestiegen werden. Letzthin hörte man, dass nun auch die Gasversorgung anscheinend mit Auslandbeteiligungen liebäugelt.

Wie kommen unsere staatsnahen Betriebe dazu, sich in solche Abenteuer zu stürzen?
Die Eignerstrategien der Regierungen lassen die Betriebe an der langen Leine, wohl auch mit der insgeheimen Hoffnung auf zusätzliche Staatseinnahmen aus deren (schnellen) Gewinnen. Auf dem finanziellen Polster von schuldenfreien Bilanzen, einem geschützten Heimmarkt als lukratives Basisgeschäft und letztendlich einer Art «Rückversicherung» des Staates, der im Notfall dann aus staatspolitischen Gründen schon finanziell einspringen wird, scheinen die Phantasien nach Höherem in ihren Unternehmensentwicklungen übermässig angeregt zu haben. Externe Berater hatten wohl ein Leichtes, risikoreiche Beteiligungen in schönen Farben und mit rosigen Aussichten an politisch bestimmte Verwaltungsräte anzupreisen.

Wie können solche finanziellen Missgriffe in Zukunft verhindert werden?
Dafür gibt es wohl kein einfaches Patentrezept. Eine Verstaatlichung der Betriebe kann es nicht sein; wenn Staatsbeamte wirtschaften, ist noch kaum je Effizienz daraus erwachsen. Eine völlige Privatisierung kann es auch nicht sein, denn die über Generationen aufgebauten Infrastrukturen stellen Volksvermögen dar, die nicht als Pfand für grossartige Unternehmensentwicklungen missbraucht werden dürfen. Ein Mittelweg wäre eine strikte Trennung dieser Infrastrukturen gekoppelt mit einer Grundversorgung, die dem Gemeinwohl dienen sollen, von allen anderen Aktivitäten und Geschäftszweigen.

Am Beispiel der LKW hiesse das, eine lückenlose und stabile Stromversorgung zu regional gleichwertigen Bedingungen und Kosten sicherzustellen. Ein Internet-Shop für Waschmaschinen und Kühlschränke gehören nicht dazu, erst recht nicht ein Vermietungs-Service für Elektroautos, oder das Anbieten von regionalen Stromlieferungen im Ausland weitab vom lokalen Versorgungsgebiet. Umgekehrt darf die Regierung als staatlicher Eigner die LKW als Stromversorger aber auch nicht dazu benutzen, Umsetzer von ihr opportun scheinenden Massnahmen einer eigenen Energiepolitik zu sein. Das Aufstellen und Betreiben von Gratisstrom-Auflade-Stationen für Elektroautos und -Fahrräder gehört sicher nicht zu den Aufgaben eines Grundversorgers von Strom.

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