Gemeinde Eschen: Jahrzehntelanges (Zu-)warten

Jüngst hat sich ein Leserbriefschreiber öffentlich darüber beschwert, dass die Gemeinde Eschen auch mehr als 30 Jahre nach Abschluss der Baulandumlegung Halde bestimmte noch fehlende Strassenstücke (ca. 350 m von 3600 m) immer noch nicht erstellt hat. 2018 beschloss der Gemeinderat sogar, das fehlende Strassenstück der Langstrasse erst 2045 fertigzustellen. Das heisst, dass zwischen Abschluss der Baulandumlegung und Erschliessung 55 Jahre verstreichen würden. Dass es einem betroffenen Grundstückbesitzer dabei sprichwörtlich den «Hut glupft hät», ist nachzuvollziehen.

Gegen den Entscheid wehrte sich der Grundstückbesitzer bis vor den Verwaltungsgerichtshof. Dieser wies seine Beschwerde auf eine zeitnahe Erschliessung zwar ab, gab ihm aber in gewissen Punkten Recht. So hob der VGH den Entscheid der Gemeinde, die Langstrasse erst in 25 Jahren fertigzubauen, in der getroffenen Form auf mit der Begründung, dass man bei einem Überschuss von CHF 3,2 Mio. in der Jahresrechnung von 2019 nicht von fehlenden Geldmitteln sprechen könne. Auch dürfe die Gemeinde Eschen andere neue Strassenprojekte nur verwirklichen, wenn ein sachlicher Grund vorliege. Das heisst, der Beschwerdeführer wird der Gemeinde genau auf die Finger schauen.

Nach mehr als 35 (!) Jahren Kostenverteiler zugestellt
Der wirkliche Skandal aber ist, dass die Gemeinde Eschen in der Vergangenheit Baulandumlegungen gemacht und abgeschlossen hat, den Grundstückeigentümern jedoch nie etwas in Rechnung gestellt hat. Dies betrifft beispielsweise die Baulandumlegungen Britschen, Flux Grossfeld, Säga und Hunsrücken. Die Baulandumlegung Flux Grossfeld wurde beispielsweise im Jahr 1985 abgeschlossen. Erst vor wenigen Tagen, d.h. nach mehr als 35 Jahren, wurden den betroffenen Grundstückeigentümern der Kostenverteiler über die Erschliessungskosten zugestellt. Dass Grundstückeigentümer, welche ein Grundstück oder Haus in dieser Zone in den letzten 30 Jahren gekauft haben, ob dieser Rechnung aus allen Wolken gefallen sind, versteht sich von selbst.

Allgemein gilt Verjährungsfrist von 30 Jahren
Rechtlich gesehen stellt sich die Frage, ob die Gemeinde Eschen die Erschliessungskosten nach mehr als 30 Jahren überhaupt noch eintreiben kann, denn allgemein gilt eine maximale Verjährungsfrist von 30 Jahren. Wenn sich die betroffenen Grundstückeigentümer weigern, die von der Gemeinde in Rechnung gestellten Bauland-Umlegungskosten zu begleichen, dann ist dies möglicherweise ihr gutes Recht.

Keiner will jetzt dafür verantwortlich sein
Es ist es deshalb allerhöchste Zeit, dass die gewählte Geschäftsprüfungskommission die beschriebenen Missstände untersucht und den für die Gemeinde Eschen entstandenen Schaden eruiert. Rein durch die zwischenzeitlich eingetretene Geldentwertung dürfte der Schaden für die Gemeinde in die Hunderttausende, wenn nicht sogar in die Millionen gehen. Ebenso interessiert, welche Vorsteher, Gemeindemitarbeiter und -räte der vergangenen Perioden für den entstandenen Schaden verantwortlich zeichnen und u.U. belangt werden könnten. Auf keinen Fall akzeptabel ist die gängige Formel, dass jeder ein bisschen, keiner aber so richtig verantwortlich gewesen sein soll.

Hätte die Gemeinde nicht jahrzehntelang mit der Rechnungsstellung für die Baulandumlegungen zugewartet, müssten auch Grundstückbesitzer nicht jahrzehntelang warten, bis ihr Baugrundstück erschlossen ist.

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