Gemeinde Eschen: Transparenz nicht erwünscht

Die DpL beantragte im Eschner Gemeinderat, das Abstimmungsverhalten der einzelnen Räte für die kommende Legislatur des Gemeinderates im Protokoll transparent zu machen. Diesem Antrag stimmten nur vier Gemeinderäte zu, obwohl beide Grossparteien bei den Wahlen noch Transparenz versprochen hatten. Nach den Wahlen scheint vergessen zu sein, was man kolportiert hat oder man hofft darauf, dass es sowieso keinen interessiert.

Auch betreffend die GPK-Wahlen ist die DpL in Eschen mit ihrem Anliegen, dass alle Parteien einen Kandidaten in die GPK bestellen, abgeblitzt, denn die VU will bei der Kontrolle der Gemeinde das Ruder in der Hand behalten. Sie bestand darauf, dass zwei VU-Vertreter in der GPK Einsitz nehmen.

Schon bald wird die mehrheitlich mit VU-Personal besetzte GPK Gelegenheit haben, sich zu profilieren. Sie muss nämlich schnellstmöglich die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem VGH-Urteil zu den verjährten Erschliessungskosten aufklären. Es wird wohl eine besondere Herausforderung werden, die Verfehlungen der eigenen ehemaligen Amtsträger und VU-Parteimitglieder glaubhaft und lückenlos aufzuarbeiten. Es gibt viel zu tun für die GPK. Sie muss beispielsweise Antworten zu folgenden Fragen liefern:

1.         Weshalb wurde es über viele Jahre unterlassen, die Gelder für Grundstückserschliessungen einzufordern?

2.         Wurden einzelne Personen bevorzugt?

3.         Warum mussten einzelne Grundstückseigentümer zahlen, andere nicht und weshalb war das so?

4.         Wer ist für diese Unterlassungen und Fehlleistungen verantwortlich?

5.         Wurde grobfahrlässig gehandelt bzw. haben persönliche Beziehungen, Parteipolitik oder Vetternwirtschaft zu dieser Situation geführt?

6.         Können die Verantwortlichen haftbar gemacht werden bzw. wer kommt für den Schaden auf?

7.         Welche Rechte haben Personen, die bereits bezahlt haben, auch wenn dies schon etliche Jahre zurückliegt (Gleichbehandlungsgrundsatz)?

Die Gemeinde muss nach meiner Auffassung nun von sich aus, d. h. von Amtes wegen, unter Berücksichtigung des VGH- Urteils feststellen, welche Forderungen für Erschliessungskosten verjährt sind. Das Gesetz sagt genau, wann die Erschliessungskosten fällig werden, nämlich dann, wenn ein Grundstück erschlossen ist.

Das Umsetzen dieses Urteils wird zu einer grossen Herausforderung für die Verantwortlichen, die zur Verantwortung gezogen werden müssen. Wir werden aktiv und motiviert an unseren Wahlzielen arbeiten und dabei auch unsere Kontrollaufgaben als Opposition wahrnehmen.

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