Gemeindesteuerzuschlag: Inländerdiskriminierung beenden!

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Land und Gemeinden wird den finanzschwa- chen Gemeinden Balzers, Eschen, Mauren und Ruggell im nächsten Jahr deutlich mehr Geld in die Kas- se gespült. Die zusätzlichen Mittel erlauben es den Gemeinden, die Ungleichbehandlung der einheimischen Steuerzahler gegenüber österreichischen Grenzgängern, die bei einem öffentlichen Arbeit- geber angestellt sind, endlich aufzuheben.

Wegen der Benachteiligung der inländi- schen Steuerzahler gegenüber österrei- chischen Grenzgängern ist es in der Ver- gangenheit berechtigterweise zu einem eigentlichen Aufschrei gekommen. So for- derten die Gemeindevorsteher von Bal- zers, Eschen, Mauren und Ruggell in einem gemeinsamen Forumsbeitrag eine Anpas- sung des Finanzausgleichs, damit alle In- länder steuerlich gleichgestellt sind (VB 17.6.2021). Diese Anpassung des Finanz- ausgleichs ist nun geschehen und zwar in einem Ausmass, das grösser ist als dies eine Motion aus dem Jahr 2021 forderte (Spalte 3 der nachfolgenden Tabelle). Mit der besagten Motion wie die nach- folgende Tabelle zeigt, fliesst den oben genannten Gemeinden ab kommendem Jahr deutlich mehr Geld zu als die Mindereinnahmen, die durch eine Reduktion des Gemeindesteuerzuschlags auf 150 % verursacht würden. Dazu vergleiche man die Spalten 2 und 4 (aus BuA 2023/004).

Sonderbar ist nun, dass es einzelnen Gemeinden plötzlich nun nicht mehr so rasch mit der Aufhebung der Inländerdiskriminierung gehen muss. Die Gemeinde Rug- gell beispielsweise möchte den Gemeindesteuerzuschlag in fünf Schritten auf 150 % absenken. Das heisst, dass die Ruggeller erst ab dem Jahr 2028 in denGenuss eines Gemeindesteuerzuschlags von 150 % kom- men sollen. Als Aussenstehender wundert man sich, warum die Ruggeller Einwohner diese Kröte des Gemeinderats so kritiklos schlucken.

In Mauren und Eschen ist es noch offen, ob und wie der Gemeindesteuerzuschlag auf 150% gesenkt werden soll. In Eschen stehen ebenfalls Überlegungen im Raum, die Inländerdiskriminierung zeitnah anzugehen.

Die Begründung für die zögerliche Senkung des Gemeindesteuer- zuschlags ist in allen genannten Gemeinden wohl die gleiche. Es sind die erheblichen Investitionen und eine angespannte Finanzlage, die eine frühere Steuersenkung verhindern sollen. Dabei muss man sich fragen, wie die mittelfristige Finanzplanung in diesen Gemeinden ausgesehen hat, denn in diese konnten die zusätzlichen Mittel aus der Änderung des Finanzausgleichs noch gar nicht eingeflossen sein. Es hätte also auch ohne diese zu- sätzlichen Mittel aus dem horizontalen Finanzausgleich gehen müssen. Ausserdem muss man sich als Bürger fragen, ob alle Ausgaben und getätigten Investitionen mit entsprechenden Fol- gekosten in den vergangenen Jahren tatsächlich nötig waren.

Normalerweise ist eine festgestellte Diskriminierung sofort auf- zuheben. Zumindest im Falle des österreichischen Grenzgängers, der erfolgreich vor dem Staatsgerichtshof geklagt hatte, wurde das Steuergesetz innert kürzester Zeit angepasst. Jetzt, wo die finanzschwachen Gemeinden zusätzliche Mittel vom Land erhalten, um die Einheimischen gleich zu behandeln wie die Grenzgänger, gibt es keinen richtig stichhaltigen Grund mehr, die Inländerdiskriminierung noch länger aufrecht zu erhalten.

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