Geplante Änderung
des Besoldungsgesetzes

Nachdem die Regierung kürzlich den Vernehmlassungsbericht zur Anpassung des Besoldungsgesetzes verabschiedet hat, stellte Thomas Rehak im Septemberlandtag eine diesbezügliche Kleine Anfrage. 

Gemäss dem Vernehmlassungsbericht hat eine Lohnanalyse ergeben, dass die «Lohnbänder» in den oberen Gehaltsklassen zu tief und diejenigen in den tiefen Klassen eher hoch sind. Daher schlägt die Regierung eine exponentielle Erhöhung der Lohnbänder von der Lohnklasse 1 bis zur Lohnklasse 20 um 5 bis 15 Prozent vor. Das würde bedeuten, dass vor allem die 

Gutverdienenden in Zukunft mehr Lohn erhalten würden. 

Obwohl die Fragen klar formuliert waren, wurden diese nicht oder nur unzureichend beantwortet. Zum Beispiel gab es keine Antwort auf die Frage, wie viele Personen in einer bestimmten Lohnklasse beschäftigt sind und wie hoch die gesamte Lohnsumme in dieser Klasse ist. Immerhin befleissigte sich die Regierung darauf hinzuweisen, dass prozentual die meisten Personen in der Lohnklasse 7 (kaufmännische/administrative Sachbearbeitung) und Lohnklassen 10 bis 12 (Fachspezialisten und Fachexperten) beschäftigt seien. 

BESOLDUNGSTABELLE

Es ist nicht erstaunlich, dass bei diesen Löhnen die Privatwirtschaft immer mehr Probleme hat, sich gegen den Staat durchzusetzen und gute Leute zu rekrutieren. Was eine Staatsstelle zusätzlich attraktiv macht, sind die grosszügigen Sozialleistungen, die denen des Gewerbes um Meilen überlegen sind. 

Der Missmut der Regierung bei der Beantwortung der Fragen zeigt sich insbesondere in der Aussage, dass die geplante Erhöhung der Löhne in den oberen Lohnklassen um bis zu 15 Prozent keine Erhöhung der Lohnsumme zur Folge habe. Das ist eine klare Falschinformation der Regierung. 

Insgesamt sind heute in der Landesverwaltung inklusive der Gerichte rund 1’060 Personen mit 966.50 Stellenprozenten beschäftigt (ohne Ausbildungsstellen, Hilfskräfte usw.). 

Im Bereich der Lehrpersonen sind 766 Personen mit 592. 

Stellenprozenten beschäftigt. 

Für die Mitglieder der Regierung, den Regierungssekretär, die Leitung der Finanzkontrolle sowie das richterliche und staatsanwaltschaftliche Personal soll es eine Sonderregelung geben, weil diese einen Fixlohn erhalten und nicht unter das Besoldungsgesetz fallen. Jede dieser 100-Prozent-Stellen erhält derzeit mehr als CHF 20’000 pro Monat. 

DIESE KLEINE ANFRAGE FINDEN SIE UNTER 

www.landtag.li/printkleineanfrage/ 27574/?t=638613026628671623 

Oder scannen Sie mit einem Smartphone folgenden QR-Code: 

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