DpL: Wir tun was. Ein Rückblick

Die Partei der Demokraten pro Liechtenstein wurde am 21. September 2018 von 37 Gründungsmitgliedern im Gasthaus Löwen in Vaduz ins politische Leben gerufen. Seit Oktober 2018 haben die Abgeordneten Herbert Elkuch, Erich Hasler und Thomas Rehak als neue Fraktion die politische Ausrichtung der DpL im Landtag vertreten. Dabei haben sie wie angekündigt ihren ursprünglichen politischen Auftrag konsequent weiterverfolgt und sind ihren Überzeugungen treu geblieben. Nachfolgend sind die wichtigsten Meilensteine der DpL im Landtag zusammengefasst.

Gleichbehandlung der Familienmodelle
Eine Fremdbetreuung der Kinder ist unter bestimmten Umständen nötig und sinnvoll. Der Staat gibt dafür aber viel Geld aus. Beim traditionellen Familienmodell, also wenn die Mutter oder der Vater die Betreuung der Kinder übernimmt, gibt es keine finanzielle Unterstützung analog der Fremdbetreuung. Dabei ist gerade in den ersten Lebensjahren die Bindung an die Eltern von grosser Bedeutung. Die DpL ist für eine Gleichbehandlung der Familienmodelle und setzt sich für eine gerechte Familienförderung ein. Bis vor Kurzem wurden alle Kita-Plätze, unabhängig davon, ob sie besetzt waren oder nicht, mit 15‘000 Franken pro Jahr subventioniert. Auch wurden private Kita-Anbieter gegenüber den staatlichen Kitas benachteiligt, und inländische Eltern, die ihre Kinder in eine private Kita geben mussten, wurden nicht unterstützt, obwohl deren Einkommen grundsätzlich subventionsbedürftig gewesen wäre. Gegen solche Ungerechtigkeiten hat die DpL in der vergangenen Legislaturperiode angekämpft, indem diese in einem Postulat an die Regierung thematisiert, kritisiert und Änderungen gefordert wurden. In der Zwischenzeit hat die Regierung wesentliche Punkte unserer Forderungen umgesetzt. Seit Kurzem werden beispielsweise nur noch besetzte Kita-Plätze subventioniert. Alle Anbieter von Kita-Plätzen und alle Familien, die ihre Kinder in einer Kita betreuen lassen müssen, werden gleich behandelt. Allerdings hat die Regierung das geförderte Familieneinkommen bei CHF 213‘628 viel zu hoch angesetzt. Wir bleiben dran, um eine gerechtere Förderung über alle Familienmodelle zu erzielen.

Kostenbefreiung bei Mutterschaft
Familienzuwachs ist ein freudiges Ereignis, kann aber bei jungen Familien zu finanziellen Engpässen führen, wenn die Mutter im Zeitraum der Mutterschaft krank wird oder Komplikationen mit dem Kind aufreten. Seit 2015 hat Herbert Elkuch drei Vorstösse eingereicht mit dem Ziel, dieses Risiko herabzusetzen. Keine Franchisen und Selbstbehalte Mittlerweile ist dieses Anliegen umgesetzt worden. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 10 Wochen nach der Niederkunft werden ab dem 1.1.2021 bei Krankheit und Komplikationen mit dem Kind keine Selbstbehalte und Franchisen mehr in Rechnung gestellt. Dies ist eine willkommene Unterstützung für junge Familien und eine finanzielle Risikoabdeckung. Nun können wir die nächsten familienunterstützenden Massnahmen angehen.

Neuausrichtung der Geburtszulage
Zwei Drittel (CHF 1,6 Mio.) der Geburtszulagen, welche aus unserer Familienausgleichskasse bezahlt werden, fliessen ins Ausland. Das Verrückte ist dabei, dass die Geburtszulagen an die österreichischen Grenzgänger vom österreichischen Staat einkassiert werden. Österreich selbst kennt keine Geburtszulagen. Weil Grenzgänger gemäss EU-Recht gegenüber inländischen Arbeitnehmern nicht bevorteilt werden dürfen, verrechnet der österreichische Staat die liechtensteinische Geburtszulage mit dem Kinderbetreuungsgeld. Das führt dazu, dass dem in Liechtenstein
beschäftigten Grenzgänger aus Österreich nichts von der liechtensteinischen Geburtszulage bleibt. Das Paradoxe an dieser Situation ist, dass Liechtenstein sich freiwillig verpflichtet hat, Geburtszulagen zu exportieren. Dieses könnte rückgängig gemacht werden, wenn die Geburtszulage als Familienzulage deklariert würde, so wie Luxemburg das bereits gemacht hat. Wenn auf die Subventionierung des österreichischen Staates verzichtet würde, könnte die Geburtszulage für Familien in Liechtenstein zirka dreimal höher ausfallen, und die Eltern könnten es sich finanziell leisten, die Kinder länger selbst zu betreuen. Nicht nachvollziehbar ist, warum sich der jetzige Landtag gegen den Vorschlag der DpL ausgesprochen hat. Getreu dem «pro Liechtenstein» im Parteinamen werden die DpL-Abgeordneten an diesem Thema dranbleiben und sich für eine Besserstellung unserer Familien im Land einsetzen.

Direktwahl der Regierung
Seit Beginn verfolgen die Abgeordneten der DpL das Ziel, dass das Volk die Regierung direkt wählen kann. Dazu hat die DpL die Regierung mittels eines vom Landtag überwiesenen Postulats beauftragt abzuklären, welche Auswirkungen die Einführung der Direktwahl der Regierung mit sich bringen würde. Dabei sollen verschiedene Varianten einer Direktwahl der Regierung einander gegenübergestellt und deren Vor- und Nachteile beleuchtet werden. Die Einführung der Direktwahl ist ein grösserer Eingriff in die Landesverfassung und muss gut durchdacht sein. Deshalb ist dies ein langfristiges Projekt. Die Direktwahl entspricht einem Wunsch eines Grossteils der Bevölkerung. Deshalb bleibt die DpL an diesem Thema dran.

Kostenbefreiung für LieMobil-Abos
Vor den Sparmassnahmen konnten Schüler mit dem Schülerabo auch die Linienbusse ohne Aufpreis benutzen. Diese Leistung an Familien wurde zur Sanierung des Staatshaushaltes gestrichen. In der vergangenen Legislatur war der Staatshaushalt gut aufgestellt, deshalb hat sich die DpL für Gratis-Abos für Schüler und Jugendliche bis 25 Jahre eingesetzt. Die Regierung und die Regierungsparteien sprachen sich jedoch gegen die Förderung des öffentlichen Verkehrs für Jugendliche und gegen eine Familienunterstützung aus. Welche Lehren sind daraus zu ziehen? Geht es dem Staat finanziell schlecht, holt er sich das Geld beim Bürger und macht auch bei Familien nicht Halt. Geht es dem Staat finanziell wieder besser, gibt er das Geld anderweitig aus. Die DpL fordert, dass die während der Krise gekürzten Familienleistungen wieder gewährt werden. Verschiedentlich wurde Gratis-ÖV für alle vorgeschlagen. Unser Ziel ist es, wenigstens für Jugendliche und Pensionierte den ÖV kostenlos zu gestalten.

S-Bahn
Die S-Bahn war in der Bevölkerung seit Jahren umstritten. Der Landtag stimmte mit 18 Stimmen dem Finanzkredit für den Ausbau der S-Bahn zu. Die Abgeordneten der DpL beantragten eine Volksabstimmung. Daraufhin startete der Verkehrsminister Daniel Risch (VU) mit Unterstützung der von FBP-Vertretern dominierten IG Mobiles Liechtenstein eine bereits vorbereitete Kampagne pro S-Bahn, so wie sie dieses Land kaum je gesehen hat. Das Gegenkomitee S-Bahn NEIN, die DpL und die DU, wurden teilweise von Befürwortern der IG und Co aufs Schärfste kritisiert und angegriffen. Die Regierung informierte über die S-Bahn unvollständig und komplett einseitig, was jedem Bürger auffallen musste. Manchmal musste man sich fragen, ob dies noch einer demokratischen Auseinandersetzung entspricht. Die Opposition hat die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit zusätzlichen Informationen bedient, welche die Grossparteien und die Regierung zurückgehalten haben. Mit über 60% S-Bahn NEIN hat das Volk eindeutig entschieden. Nun muss die ÖBB ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und den Bahnhof in Nendeln sanieren und die Lärmminderung angehen. Die DpL unterstützt den öffentlichen Verkehr, will aber für Liechtensteiner und Grenzgänger die freie Verkehrsmittelwahl beibehalten. Verschiedene örtlich beschränkte Engpässe im Strassennetz, an denen die Staus beginnen, sollen nun kurzfristig eliminiert werden.

Verschärfung der Einbürgerungskriterien
Die DpL hat eine Initiative zur Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes eingereicht, diese wurde im Landtag von der VU, FL und DU abgelehnt. Mit der Vorlage wäre eine erfolgreiche Integration Voraussetzung für eine Einbürgerung gewesen. Die Gesetzesinitiative umfasste zusätzliche Einbürgerungskriterien, wie sie in der Schweiz bereits Gesetz sind. Ziel war es, dass ein Bewerber für eine Einbürgerung integriert sein muss und sich der Gesellschaft zugehörig fühlt. Ausserdem wollten wir die Sprachvoraussetzungen für das mündliche Sprachniveau von B1 auf das Niveau B2 anheben. Es sollten nur Personen mit guten Sprachkenntnissen eingebürgert werden, da gute Sprachkenntnisse zentral für eine erfolgreiche Integration sind. Zu guter Letzt hätte auch die Wartefrist für eingeheiratete Personen für eine erleichterte Einbürgerung von 5 auf 10 Jahre  ngehoben werden sollen. Damit hätten die unterschiedlichen Wartefristen einander angeglichen werden können. Auch an diesem Thema bleiben wir dran.

Öffentliche Unternehmen: Wer trägt die Verantwortung?
Die öffentlichen Unternehmen und damit ihre Vertreter im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung sind seit der Einführung des Gesetzes zur Steuerung und Überwachung der öffentlichen Unternehmen (ÖUSG) im Jahr 2010 bei der Ausübung ihrer Funktion von politischen Eingriffen weitgehend geschützt. Sie haben einen sehr grossen unternehmerischen Handlungsspielraum und können deshalb auch ohne Zustimmung des Landtages in neue Geschäftsfelder vorstossen (siehe Post, Telecom, Gasversorgung). Trotz klarer Abschottung der Unternehmen von der Politik herrscht ein Gemauschel zwischen den staatlichen Unternehmen und der Regierung, weil die Verwaltungsräte mehrheitlich mit Personen besetzt sind, die einer der beiden Regierungsparteien nahestehen. Geht etwas daneben, dann beruft sich die Regierung jeweils auf ihre beschränkten Eingriffsmöglichkeiten. Die Verwaltungsräte der öffentlichen Unternehmen ihrerseits wissen spätestens nach dem PostSkandal, dass sie keine Konsequenzen zu fürchten brauchen. Bislang ist noch niemand zur Verantwortung gezogen worden, und zahlen muss am Ende des Tages der Steuerzahler. Mitreden soll der Landtag nicht, aber dafür Notkredite sprechen. Die DpL ist der Ansicht, dass der Landtag die Befugnis haben muss, bei der Bestellung und Abberufung der Stiftungs- und Verwaltungsräte mitzureden. Deshalb haben wir eine entsprechende Initiative eingereicht, die aber von VU/ FL/DU und der Mehrheit der FBP bachab geschickt wurde. Erstaunlicherweise wollte der Landtag diese Kompetenz nicht zurück. Damit finden weiterhin keine öffentlichen Diskussionen und Wahlen der Verwaltungs- und Stiftungsräte statt. Damit stützte der Landtag die praktizierte Vetternwirtschaft der VU und FPB.

Beispiellose Aufblähung des Verwaltungsapparats
Die Abgeordneten der DpL sind gegen einen weiteren, ungehemmten Ausbau des Verwaltungsapparates. Bei der Beratung des Landesvoranschlags für das Jahr 2021 hinterfragte die DpL die neu zu schaffenden Stellen und forderte von der Regierung Zurückhaltung. Der Landtag bewilligte jedoch gegen die Stimmen der DpL jährliche Mehrkosten von CHF 5 Mio. für die Schaffung von 40 neuen Stellen für das Jahr 2021. Bereits für die Jahre 2019 und 2020 wurden 51 neue Stellen bewilligt. Somit werden nun in nur 3 Jahren (2019 bis 2021) 91 Stellen in der Verwaltung geschaffen, was einem massiven und unverantwortlichen Ausbau der Verwaltung um 9,2% entspricht. Deshalb hat die DpL beantragt, die Lohnsumme um CHF 1,3 Mio. (ca. 10 Stellen) zu kürzen, doch auch dies fand im Landtag erstaunlicherweise absolut kein Gehör. Alle Parteien (FBP/VU/FL/DU) haben gegen den Kürzungsantrag der DpL gestimmt, dies im Wissen, dass die Wirtschaft im kommenden Jahr darben wird. Geplant ist ein Defizit von CHF 120 Mio. im Betriebsergebnis des Landes. Mit diesem Stellenausbau wird gemäss Finanzplanung der gesamte Personalausbau-Spielraum für die kommenden Jahre 2022 bis 2024 praktisch zur Gänze ausgenützt. Dem Budgetentwurf und dem masslosen Ausbau des Verwaltungsapparates hat die DpL konsequenterweise als einzige Partei nicht zugestimmt.

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