Grobe Unregelmässigkeiten bei der Medienförderung

Die Regierung ist für die Aufsicht der parteipolitisch besetzten Medienkommission verantwortlich. Im Zuge der Aufsicht hat die Regierung Unregelmässigkeiten entdeckt. Daraufhin hat die Regierung die Finanzkontrolle mit einer Sonderprüfung betreffend die Ausrichtung von Medienförderungsbeiträgen für die Jahre 2015 bis 2019 beauftragt. Die Finanzkontrolle ist im Zuge der Kontrolle zur Auffassung gelangt, dass die Kriterien für die Ausrichtung der Medienförderung klarer zu definieren wären und dass das ganze Konstrukt verbesserungswürdig sei.

Eine kleine Anfrage von Herbert Elkuch hat zutage gebracht, dass Differenzen von Auszahlungen durch die Medienkommission in der Höhe von CHF 35’000 aus den Jahren 2016 bis 2018 noch immer nicht bereinigt wurden. Ausserdem ist bekannt, dass es möglicherweise weitere Prüfungsdifferenzen in der Höhe von CHF 818’000 aufgrund nicht förderbarer Personalkosten oder dem Einbezug zu hoher Stellenprozente und so weiter bestehen.

Unterlagen fehlen
Zur Frage, ob diese groben Unregelmässigkeiten zur Gänze aufgearbeitet werden, meint die Regierung: «In Bezug auf die in der Fragestellung erwähnten Prüfungsdifferenzen in der Höhe von CHF 818’000 ist festzuhalten, dass diese vor allem auf Ermessensentscheidungen der Medienkommission basieren, deren Dokumentation im Rahmen der Sonderprüfung nicht vollständig überprüfbar waren. Die Regierung ist zum Schluss gelangt, dass eine weitere Aufarbeitung der Vergangenheit wenig zielführend ist. Dies vor allem unter Berücksichtigung des Ermessensspielraums der Medienkommission, unterschiedlicher personeller Zusammensetzung sowie der bereits eingeleiteten Massnahmen der Medienkommission.»

Regierung will darüber hinwegsehen
Fakt ist, dass die Medienkommission von 2015 bis 2019 nicht in genügender Weise dokumentiert ist, sodass die Auszahlungen von CHF 818’000 nicht mehr nachvollzogen werden können. Die VU-FBP Koalitionsregierung will natürlich grosszügig darüber hinwegsehen, schliesslich haben ja vor allem sie selbst mit ihren beiden Parteiblättern Vaterland und Volksblatt profitiert.

Kein Wort zu diesem Thema in den Parteiblättern
Nicht verwunderlich, dass man in diesen Parteiblättern zu diesem Thema bisher kein Wort verschwendet hat. Lieber berichtet man fast täglich aus dem Gerichtssaal über Kleinkriminelle und private Auseinandersetzungen, um die Spalten zu füllen.

Wieder alles unter den Teppich kehren lassen?
Es stellt sich nun die Frage, ob die Geschäftsprüfungskommission solch ein Verhalten der liechtensteinischen Regierung, mit dem man wieder einmal alles unter den Teppich kehren will, toleriert oder eine gänzliche Aufarbeitung verlangen will. Mit der starken Parlamentsmehrheit der Koalition VU/FBP wird eine Aufarbeitung wohl schnell im Sand verlaufen.

Das darf nicht wahr sein!
Das Einzige, was der Regierung zu diesen gravierenden Unregelmässigkeiten bisher eingefallen ist, ist der Kommentar, dass die Konstellation der Medienkommission, die vom Landtag bestellt und von der Regierung beaufsichtigt wird, etwas fragwürdig sei.

Höchst fragwürdige Argumente
Mit solch einer Ignoranz würde sich eine Praxis einstellen können, die es erlaubt, ohne Dokumentation und mit dem Argument, dass eine Überprüfung zu viel Arbeit gebe, parteinahe Institutionen zu finanzieren. Ich bin schockiert!

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