Halbe-Halbe: Die Initiative im Schafspelz
Mit der Initiative möchten die Initianten Art. 31 Abs. 2 der Landesverfassung mit dem Zusatz «Die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in politischen Gremien wird gefördert» ergänzen. Erklärtes Ziel der Initianten ist es, dass Frauen und Männer zukünftig in allen politischen Gremien in einem ausgewogenen Verhältnis repräsentiert sein sollen. Damit soll – wie die Initianten selber schreiben – dem Gesetzgeber im Falle einer nicht ausgewogenen Vertretung der beiden Geschlechter in allen politischen Gremien eine Handlungsund Steuerungspflicht auferlegt werden (LANV info Nr. 3). Das von den Initianten klar formulierte Ziel ist also die Schaffung von Gesetzen, mit denen die paritätische Besetzung von allen politischen Gremien erreicht wird. Denn ist die Landesverfassung einmal geändert, dann können entsprechende Vollzugsgesetze eingefordert werden, auch wenn dies die Initianten im Schafspelz gerne abstreiten.
Vorgaben sind nicht verfassungskonform
Dass gesetzliche Regelungen, mit denen die paritätische Besetzung von politischen Gremien festgeschrieben werden,
höchstwahrscheinlich nicht verfassungskonform sind, darauf wurde schon verschiedentlich hingewiesen. Ein Beispiel
einer solchen Regelung wurde im vergangenen Sommer im deutschen Bundesland Thüringen von der rot-rot-grünen
Landesregierung umgesetzt. Dort schrieb ein neues Gesetz die paritätische Besetzung von Wahllisten mit Frauen und
Männern vor. Ein jüngst ergangenes Urteil des thüringischen Verfassungsgerichtshofes hat dieses Gesetz jedoch für nichtig erklärt. Gerichtspräsident Stefan Kaufmann begründete das Urteil damit, dass das für nichtig erklärte Gesetz die Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie die Rechte der Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit und damit zugleich auch das aktive und passive Wahlrecht beeinträchtige. Mit der Verpflichtung zu einer paritätischen Besetzung von Wahllisten «werde ohne Rechtfertigung in Verfassungsrechte eingegriffen».
Wähler seien nicht mehr frei zu wählen, ob im Landtag mehr Männer oder mehr Frauen sitzen sollten (FAZ vom 15. Juli
2020). Mit der Volksinitiative «Halbe-Halbe» bewegen sich die Initianten im gleichen Fahrwasser wie ihre politisch verwandten rot-rot-grünen Vordenker in Thüringen. Darum ein klares NEIN zu dieser Verfassungsinitiative.
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