Historie: Die Rentner haben einen substanziellen Beitrag zur Staatshaushaltssanierung geleistet

  1. AHV-Gesetzesänderung im Jahr 2011
    Im Zuge der Staatshaushaltssanierung im Jahre 2011 beschloss der Liechtensteiner Landtag (BUA 61/2011), die Anpassung der AHV-Renten nicht mehr an den Mischindex zu koppeln, sondern an den schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). Beim Mischindex handelt es sich um den Schnitt aus Lohnindex und Landesindex der Konsumentenpreise.

    Ergebnis dieser Systemänderung: Eingefrorene Renten und Kaufkraftverlust für Rentner, denn der Warenkorb der Rentner entspricht bei Weitem nicht demjenigen der übrigen Bevölkerung. Null Teuerung gilt nicht für Rentner.

    Zum Vergleich: In der Schweiz, wo die Renten weiterhin an den Mischindex gekoppelt sind, gab es seit 2011 insgesamt vier Rentenanpassungen, d.h., die Maximalrente wurde seit 2011 um 70 Franken pro Monat erhöht, die Minimalrente um 35 Franken.

  2. Steuererhöhungen für Rentner
    Seit 2015 müssen die Rentner 100% der Renten aus der 2. Säule versteuern. Vorher nur 80%.

    Ergebnis dieser Gesetzesänderung: Höhere Steuern (Ausgaben) und weniger Unterstützungsleistungen bei tiefen Renteneinkommen

  3. Krankenkassenrevision im Jahr 2016 (BuA 24/2015)
    Die Franchise für Rentner wurde von 100 auf 500 Franken erhöht. Die Kostenbeteiligung wurde von 300 auf 450 Franken pro Jahr erhöht.

    Ergebnis: Erheblich höhere Kosten von bis zu 550 Franken jährlich für Rentner.

Gesamtergebnis aller Faktoren für Rentner:

  • Mehrausgaben
  • höhere Steuern
  • Kaufkraftverlust
  • weniger Unterstützungsleistung

Die Rentnergeneration wurde in Liechtenstein von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Während der nominelle Lohnindex schweizweit
seit 2011 um 6,2% gestiegen ist, sind die Renten nicht mehr angehoben worden.

In der Schweiz hat die Beibehaltung des Mischindexes dazu geführt, dass die Renten aufgrund des Anstiegs des Lohnindexes um 3% angehoben wurden.

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