Kurzarbeitszeitentschädigung zu Lasten der Staatskasse

Der Landtag hat im Dezember einen weiteren Kredit von CHF 12 Mio. zu Lasten der allgemeinen Staatskasse für die Kurzarbeitszeitentschädigung verabschiedet. Die Abgeordneten der DpL haben sich
dagegen ausgesprochen. Die Arbeitslosenkasse (ALV) verfügt über genügend Mittel, um diese Kosten selbst tragen zu können.

Bis 30. September 2021 wurden seit Beginn der Pandemie vom Staat etwa CHF 67,9 Mio. an Kurzarbeitszeitentschädigung vergütet. In der gleichen Zeit stieg das ALV-Fondsvermögen vom März 2020 von ca. 73 Mio. auf über 80 Mio. im September 2021. Die Regierung führt auf Nachfrage aus, dass erst dann gesetzliche Massnahmen ergriffen werden müssten, sobald das ALV-Fondsvermögen unter CHF 25 Mio. fallen würde. Dann könnte beispielsweise mit einem Staatsbeitrag der minimale Kontostand von 25 Mio. abgesichert oder auch die Beiträge erhöht werden. Davon sind wir aber aufgrund des sehr hohen ALV-Vermögens meilenweit entfernt. War es wirklich notwendig, nochmals 12 Mio. Steuergelder in die Arbeitslosenkasse zu geben? Wäre es Gesundheitswesen nicht mindestens so gut angelegt? Die Regierung rechtfertigte diese vom Staat finanzierten Kurzarbeitsleistung wie folgt: Die pandemiebedingte Ausrichtung von Kurzarbeitszeitentschädigungen sei eher als Wirtschaftsförderung zu verstehen, welche nicht durch die Versicherungsbeiträge abgedeckt werden sollte. Wenn es eine Wirtschaftsförderung sein soll, dann müsste diese doch auch an Betriebe ausgerichtet werden, die grosse und existenzbedrohliche Einbussen haben, aber nicht in Kurzarbeit gehen können. Zum Teil sollen Betriebe, die Gewinne erwirtschafteten, Kurzarbeitsgeld erhalten haben.

Versicherungsleistungen müssen zum Tragen kommen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 0,5% vom Bruttolohn (zusammen 1,0%) in die Arbeitslosenversicherung ein. Hierbei handelt es sich um eine Versicherung. Versicherungsleistungen müssen dann zum Tragen kommen, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreffen. Bei der Arbeitslosenkasse (ALV) scheint dies nicht der Fall zu sein. Dass der Landtag mit den Sofortmassnahmen bis 30. 11. 2021 seit Beginn der Pandemie insgesamt rund CHF 110,7 Mio. (davon ca. 67,9 Mio. Kurzarbeitsgelder) für Unterstützungsleistungen gesprochen hat, war zu jenem Zeitpunkt richtig und nötig. Dagegen gibt es nichts einzuwenden. Es handelte sich dabei um Sofortmassnahmen. Nach bald zwei Jahren Coronapandemie kann nicht mehr von Sofortmassnahmen die Rede sein. Es ist Zeit, die Unterstützungen dort, wo sie nicht zwingend notwendig sind, langsam zurückzufahren.

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