Leihmutterschaft: Gesetzliche Regelung dringend nötig

Liechtenstein hat – entstanden durch ein traditionelles Verständnis – zwei verschiedene Rechtsinstitute, nämlich die Ehe und die Partnerschaft.
Die Ehe ist ausschliesslich zwei Personen verschiedenen Geschlechts vorbehalten. Für gleichgeschlechtliche Paare steht die eingetragene Partnerschaft offen. Eine solche Regelung ist in vielen Staaten Standard.

Es gibt Homosexuelle bei uns, die möchten, dass im Pass Ehe statt Partnerschaft steht. Das sei wichtig, damit man sie nicht als Schwule erkenne. Sie plädieren
«Ehe für alle». Kann oder soll damit die sexuelle Neigung versteckt werden? Die gelebte Toleranz und Akzeptanz in unserem Land machen ein Verstecken unnötig.

Anlass ist Änderung im Partnerschaftsgesetz
Die kürzliche Abänderung des Partnerschaftsgesetzes hat jedoch nichts mit der «Ehe für alle» zu tun. Es ging
einzig und allein um das Adoptionsrecht, das der Staatsgerichtshof als verfassungswidrig erklärte. Der Staatsgerichtshof gab der Regierung und dem Landtag
ein Jahr Zeit, das Gesetz zu ändern, ansonsten der betroffene Artikel zur Gänze aufgehoben wird.

Bisherige Gesetzgebung wurde als verfassungswidrig erklärt
Im ein und demselben Artikel 25 im Partnerschaftsgesetz waren zwei Elemente verankert: «Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sind weder
zur Adoption noch zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren zugelassen.» Verfassungswidrig war nur die Adoption, aber nicht das Verbot der fortpflanzungsmedizinischen Verfahren.

Verfassungskonformer Regierungsvorschlag abgelehnt
Die Regierung brachte in der Folge einen abgeänderten Artikel in den Landtag zur Abstimmung, der den Erfordernissen der Verfassung entsprach. «Personen, die in
einer eingetragenen Partnerschaft leben, sind weder zur gemeinsamen Adoption noch zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren zugelassen.» Damit wäre die Stiefkindadoption (Art. 24a) für eingetragene Partner/innen eingeführt worden, jedoch die fortpflanzungsmedizinischen Verfahren (Art. 25) wie bis anhin verboten geblieben.

Völlig unerwartet lehnten am 6. Mai 2022 die Abgeordneten der Freien Liste und der FBP das vorgeschlagene Gesetz (Art. 25) ab.
Aufgrund dessen ist Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes mangels Ersatzregelung am 13. Juli 2022 ausser Kraft getreten und damit das Verbot der gemeinsamen
Adoption und der Fortpflanzungsmedizin im Partnerschaftsgesetz aufgehoben.

Da kein Gesetz beschlossen wurde, kann auch kein Referendum ergriffen werden. Möglich ist lediglich eine Initiative mit dem Ziel, ein Verbot von Leihmutterschaft und den Handel mit Embryonen in der Verfassung zu verankern wie in der Schweiz (Bundesverfassung Art. 119).

Bevölkerung miteinbeziehen
Für die Regelung der Bedingungen und Grenzen für Formen einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung sind ganz grundsätzliche, gesellschaftspolitisch sensible
Wertungsfragen verbunden. Es bedarf unter Einbindung der Bevölkerung einer sorgfältigen Beurteilung und Abwägung der damit im Einzelnen verbundenen
Folgen, insbesondere auch im Hinblick auf das Wohlergehen der Kinder.

Gesetzliche Regelung dringend erforderlich
Es ist dringend ein Gesetz zu den medizinischen Fortpflanzungsmethoden zu erlassen. Dabei geht es nicht nur um das Einbringen von Samen in die Gebärmutter
einer Frau, sondern auch darum, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen für die In-vitro-Fertilisation (IVF), d.h. Vereinigung von Eizellen mit Samenzellen ausserhalb des Körpers einer Frau zur Herstellung von Embryonen. Damit verbunden ist auch das Einpflanzen körperfremder, entwicklungsfähiger Embryos in die Gebärmutter oder Eileiter einer Leihmutter (auch Mietmutter genannt).

Leider sieht der zuständige FBP-Gesellschaftsminister in dieser Sache keine Dringlichkeit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Wo ist meine Mama?
Homo-Paaren bleiben von Natur aus eigene Kinder verwehrt. Diese müssen deshalb von anderen «bereitgestellt» werden, wofür ein Adoptionsrecht absehbar
nicht ausreicht. Gewünscht wird deshalb die sogenannte «Leihmutterschaft», die im Gegensatz zur Schweiz in Liechtenstein seit kurzem für Homo-Paare
nicht mehr verboten ist (wie schon erwähnt). Wenn ein Kind älter wird, stellt es fest, dass es nicht aus zwei Papas entstehen konnte, und sucht oftmals verbittert über Jahre hinweg seine leibliche Mutter, seine Wurzeln. Wie soll es die Mama finden, wenn irgendwo auf der Welt von einer Agentur Eizellen zum Befruchten gekauft und dann im Reagenzglas (IVF) mit Samenzellen vereinigt zur Herstellung von mehreren Embryos verwendet wurden? Sehr oft werden Eizellen auch mehrere Jahre tiefgefroren und erst dann daraus aussortierte Reagenzglas-Embryos einer Leihmutter eingepflanzt. Ausgetragen werden die Embryos sodann irgendwo auf der Welt, vielleicht im preisgünstigen globalen Süden.

Klare Herkunftsregelung notwendig
Die Bereitstellung von Kindern durch gewinnorientierte Eizellenagenturen, Samenbanken, Labors und Leihmutterschaft ist ein Akt der Entpersonalisierung der familiären Beziehung und ein Bruch der Lebensorientierung. Werden die Rechte des Kindes ausreichend berücksichtigt? In der Regel nein. In Tschechien müssen beispielsweise Eizellenspenderinnen von Gesetzes wegen anonym bleiben. Die Kinder haben also kaum eine Möglichkeit, je einmal den Namen ihrer leiblichen Mutter zu erfahren.

Die eigentliche Mutter ist die Eizellenspenderin. Die Leihmutter ist nur eine Gebärarbeiterin, ihr wird ein fremder Embryo eingepflanzt. Nach der Geburt muss
sie das Kind den Bestelleltern abgeben. Tschechien wird u.a. deshalb von Agenturen gerne benutzt, aber auch, weil im Gegensatz zur Ukraine die Leihmutterschaft für
alleinstehende Männer und schwule Paare erlaubt ist. Kind ohne Mutter-Bindung Damit geht auch die vorgeburtliche Lebensphase, die Bindung zwischen der schwangeren Frau und ihrem ungeborenen Kind, verloren.

Bei der Leihmutterschaft bedeutet die Geburt einen Beziehungsabbruch, dessen Auswirkung für die Entwicklung der Kinder kaum abschätzbar ist.
Es werde zum Wohl des Kindes gehandelt, in Wirklichkeit werden die bereits vor der Geburt wirksamen Bindungsaspekte vernachlässigt.

Das Geschäft mit Babys
Auch wenn Leihmütter meinen, sie könnten sich ihr Leben durch Leihmutterschaft finanziell verbessern, bleibt die Frage: Soll es gesetzlich möglich sein, auch existenzielle Vorgänge wie Schwangerschaft und Geburt, und letztlich ein Kind, zur Ware zu machen und Geld dafür zu bekommen, um sich andere Güter kaufen zu können?

Kommerzielle Leihmutterschaft: System der Ausbeutung
Babyhandel ist gemäss der internationalen Kinderrechtskonvention verboten. Die Kommerzialisierung von Leihmutterschaft folgt aber den Gesetzen von Angebot und Nachfrage. Das Kind wird im System der Leihmutterschaft zur Ware degradiert. Es wird bei einer Agentur oder Klinik gegen Bezahlung in Auftrag gegeben. Das Prozedere wird vertraglich geregelt. Von der Leihmutter (Gebärarbeiterin) wird Qualität erwartet – also ein gesundes, nicht behindertes Kind zu liefern. Oder nur ein Kind und nicht mehrere. Im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation (IVF) kann es passieren, dass Zwillinge entstehen. Agenturen garantieren bei entsprechender Bezahlung ein gesundes Kind. Was passiert jedoch mit Zwillingen oder mit behinderten Kindern?

Das grösste Risiko trägt die Leihmutter, vor allem, wenn die Agenturen mit Knebelverträgen arbeiten.

Zuwarten bringt Probleme
Medizinische Fortpflanzungsmethoden sind nicht generell zu verbieten, aber es müssen klare Grenzen gesetzt werden. Für Paare, die ungewollt kinderlos sind,
können medizinische Fortpflanzungsmethoden hilfreich oder der einzige Weg zu einem eigenen Kind sein. Für die Festlegung der Bestimmungen sollte das christliche Werteverständnis der Massstab sein. Die Menschenwürde und das Wohl der Kinder sollen im Mittelpunkt stehen.

Die Leihmutterschaft ist in den umliegenden Staaten verboten
Während in den umliegenden Staaten Leihmutterschaft verboten ist, fehlt in Liechtenstein eine gesetzliche Grundlage zum Verbot einer Leihmutterschaft.
Ohne gesetzliche Grundlage, die die medizinischen Fortpflanzungsmethoden regeln, besteht die Gefahr, dass sich Geschäftspraktiken und Machenschaften
gewinnorientierter Unternehmen entwickeln könnten, die nicht unseren Wertvorstellungen entsprechen und
das Land in Verruf bringen.

Wer mich bei meinem Anliegen unterstützen möchte, schreibt mir unter herbert.elkuch@landtag.li

 

 

 

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