LKW und Netznutzungsgebühren
Senkung der Netznutzungspreise als Fata Morgana
Noch Anfang Dezember 2024 haben die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) auf der Titelseite des Vaterland verkünden lassen, dass die Netznutzungspreise im Jahr 2025 sinken würden. Tatsächlich sind jedoch wohl nur die Netznutzungspreise, die an Swissgrid zu zahlen sind, deutlich gesunken, nämlich um 1.17 Rp./kWh, was ungefähr 10 % der Netznutzungspreise von 2024 entspricht. Die von den LKW angekündigte und auf sie zurückzuführende Senkungen Netznutzungsgebühren hat nicht stattgefunden, sondern sich als Fata Morgana entpuppt.
Neues teures Tarifmodell per 1. Januar 2025
PV-Anlagenbesitzer zahlen neu im Durchschnitt deutlich höhere Netznutzungsgebühren als Stromkunden ohne PV-Anlagen, mit einem Jahresbezug von weniger als 15‘000 kWh.
Per 1. Januar 2025 haben die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) ein neues Tarifmodell für die Netznutzung eingeführt, welches besonders bei PV-Kunden die Netznutzungspreise stark erhöht hat. Mit dem neuen Tarifmodell ist die Einteilung der Kundengruppen nach dem Verbrauch durch die LKW aufgegeben worden. Zwar gibt es noch eine Kundengruppe 1 mit einem Jahresbezug bis 15’000 kWh pro Jahr, jedoch ohne Rücklieferung. Kunden mit Rücklieferung, unabhängig vom Stromverbrauch sind neu der Kundengruppe 2 zugeteilt, obwohl in dieser ansonsten Kunden mit einem Jahresbezug ab 15’000 kWh pro Jahr zugeordnet sind.
Nicht stichhaltige Begründung der LKW
Begründet hat die LKW die neuen Netznutzungspreise damit, dass der zunehmende Wechsel zu nachhaltiger Elektromobilität und der Ausbau von Wärmepumpen zu einem höheren Stromverbrauch und höheren Leistungsspitzen führe, was besonders im Winter zu einer angespannten Stromsituation beitrage. Dies stimmt nur bedingt.
Richtig ist, dass durch die Entkarbonisierung unserer Wirtschaft (weg von den fossilen Brennstoffen!) der Stromverbrauch im Einklang mit der bisher verfolgten Klimapolitik, die den Umstieg auf Wärmepumpen und Elektroautos fordert und teilweise fördert, zunimmt. Dies ist politisch so gewollt. Man erinnere sich an die abgelehnten Energievorlagen der Regierung, die die Bevölkerung zur Installation von PV-Anlagen verpflichten wollte.
Keine Leistungsspitzen im übergeordneten Stromnetz wegen E-Autos und Wärmepumpen
Da Wärmepumpen und/oder Elektroauto in Zukunft vermehrt zum Einsatz gelangen, werden einzelne Verbraucher höhere Leistungsspitzen haben. Auch das stimmt. Diese höheren Leistungsspitzen führen jedoch nicht zwangsläufig zu Leistungsspitzen im übergeordneten Stromnetz, dies, weil die Leistungsspitzen einer grossen Zahl von kleineren und mittleren Stromkunden, ineinander verschachtelt, zu einer kontinuierlichen Stromverbrauchskurve im Stromnetz verschmelzen.
LKW sind gleichzeitig Stromnetzbetreiberin und Stromanbieterin
Wichtig für die Stromanbieter ist die Beanspruchung des übergeordneten Stromnetzes, weil der Zukauf von Regelenergie bei stark beanspruchtem Stromnetz (z.B. wochentags während des Tages) teurer ist als in Zeiten, wo das Stromnetz weniger belastet ist (z.B. während der Nacht) oder am Wochenende, wo der Strompreis immer öfters negativ ist.
Dass es besonders im Winter vermehrt zu einer angespannteren Stromsituation kommen wird, ist logisch. Dies, weil der Stromverbrauch im Winter hoch ist und in Zukunft noch höher sein wird und das Land nur über eine kleine eigene Stromproduktion im Winter verfügt und damit eine grosse Abhängigkeit vom Ausland besteht.
Durch diese Situation wird es für einen Stromanbieter natürlich schwieriger und teurer, den für die Überbrückung von Stromlücken nötigen Strom zu beschaffen. Dies ist jedoch ein Problem der LKW, wenn sie den Hut als Stromanbieter anhaben.
Diskriminierung von PV-Anlagenbesitzer gegenüber anderen Stromkunden
Bei den Netzbenutzungspreisen haben die LKW jedoch den Hut des Netzbetreibers auf, der als Grundversorger dafür sorgen muss, dass das Stromnetz den Bedürfnissen der Stromkunden nachkommen kann, dies sowohl in Bezug auf den Stromverbrauch als auch für die Strom-Rückspeisung.
Ab dem 1. Januar 2025 werden nun mit dem neuen Tarifmodell Stromkunden der Kundengruppe 2, die zwar einen niedrigen Stromverbrauch haben, jedoch über eine PV-Anlage verfügen, viel stärker mit Netzgebühren belastet als jene der Kundengruppe 1 ohne PV-Anlage, die gleich viel Strom verbrauchen und gleich hohen Leistungsspitzen haben. Das heisst, wir haben es hier mit einer Diskriminierung anhand des Kriteriums «PV-Anlage ja oder nein» zu tun.
Vermutlich Verstoss gegen das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG)
Art. 9 EMG verpflichtet die Netzbetreiber, somit auch die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) als Verteilernetzbetreiber, sich jeglicher Diskriminierung gegenüber Netzbenutzern oder Kategorien von Netzbenutzern zu enthalten. Ergänzend gibt Art. 14 EMG den Netzbetreibern vor, die Durchleitung in nicht-diskriminierender Weise zu gewähren.
Beschwerde bei der Kommission für Energiemarktaufsicht
Die Einteilung der Stromkunden anhand des Kriteriums «PV-Anlage ja oder nein» ist vermutlich ein Verstoss gegen das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG), denn PV-Anlagen per se führen nicht zu höheren Verbrauchspitzen. Wer sich gegen diese Diskriminierung wehren möchte, kann bei der Kommission für Energiemarktaufsicht Beschwerde einreichen. Wer dazu Hilfe benötigt, kann sich unter dpl@dpl.li melden.
LKW selbst bestätigt, dass die Diskriminierung technisch bedingt ist
Im Interview vom 13. Dezember 2025 sagte das Geschäftsleitungsmitglied Daniel Fritsche, warum die LKW neu PV-Anlagenbesitzer gegenüber anderen Kleinkunden diskriminieren:
Das ist technisch bedingt. Mit unserer heutigen Messtechnik und Infrastruktur können wir Kleinkunden noch keinen Leistungspreis verrechnen, in etwa zwei oder drei Jahren wird das aber möglich sein. Grössere Kunden und solche mit PV-Anlagen sind hingegen bereits mit neuerer Messtechnik ausgerüstet.
PV-Anlagenbesitzer zahlen im Durchschnitt ca. 25 % höhere Netzbenutzungsgebühren
PV-Anlagenbesitzer zahlen neu im Durchschnitt deutlich höhere Netznutzungsgebühren als Stromkunden der Kundengruppe 1. Die Auswertung von 15 Stromrechnungen mit einem Stromverbrauch zwischen 370 und 5‘400 kWh hat gezeigt, dass PV-Anlagenbesitzer im Durchschnitt ca. 25 % mehr Netzbenutzungsgebühren zahlen, als wenn sie noch in der Kundengruppe 1 wären.
Netzpreiserhöhung der LKW faktisch noch höher
Hätte die Swissgrid die Netznutzungsgebühren aufs neue Jahr nicht um 1.17 Rp./kWh gesenkt, wäre die Preise für die Netzbenutzung noch um einiges höher ausgefallen. Das heisst, die LKW ist im Grunde genommen für eine Netzpreiserhöhung von mehr als 30 % verantwortlich.
Stromrechner auf der DpL-Webseite
Damit jeder PV-Anlagenbesitzer seine Mehrkosten berechnen kann, ist von der DpL-Webseite ein Stromrechner (= Excel-Tabelle mit hinterlegten Formeln). Mit dem Stromrechner kann jeder Stromkunde der Kundengruppe 2 (alle PV-Anlagenbesitzer) ausrechnen, um wieviel Prozent er mehr bezahlt, als wenn er noch der Kundengruppe 1 zugehören würde.
Wer auf die Politik gehört hat, muss sich veräppelt vorkommen
Das neue Tarifmodell läuft im Grunde genommen der vorgegebenen Energiestrategie, wonach die Bevölkerung auf PV-Anlagen, Wärmepumpen und Elektroauto setzen sollte, komplett zuwider, weil genau diese Kunden nun mit deutlich höheren Netznutzungspreisen benachteiligt werden. Wer daran gedacht hat, eine PV-Anlage zu installieren, sollte sich dies nochmals überlegen. Und wenn doch, dann bitte auch gleich eine Hausbatterie installieren. Allerdings gibt es für die Batterie keine Subvention. Die Subventionen fließen dafür umso stärker an jene, die sich ans Fernwärmenetz anschliessen lassen. Eine Farce.
Guten Tag
Die Excel-Datei ist aber gut versteckt. Ist es möglich, dass man sie etwas ’sichtbarer‘ (z.B. unter ‚Downloads‘) einstellen kann?
Vielen Dank