Migrationspakt und Solidaritätsmechanismus

Der Landtag hat im März mehrheitlich beschlossen, sich freiwillig dem EU-Solidaritätsmechanismus anzuschliessen, damit das Land einmal mehr Musterknabe spielen kann. Durch die verabschiedete Gesetzesänderung erhält die Regierung die Kompetenz, einen Staatsvertrag mit der EU zur Übernahme von Flüchtlingen auszuhandeln. Dabei wären im Rahmen des Solidaritätsmechanismus für Liechtenstein anstatt der Aufnahme von Flüchtlingen auch freiwillige Ausgleichszahlungen möglich gewesen. Für diese Option hat sich die DpL-Fraktion geschlossen eingesetzt. Sie wollte nur diese gesetzlich verankert wissen, allerdings ohne Erfolg.

Text: Erich Hasler

FLÜCHTLINGE AUFNEHMEN ODER AUSGLEICHSZAHLUNGEN ANSTREBEN?

EU-Länder, die verpflichtend beim Solidaritätsmechanismus mitmachen, müssen jedoch keine Flüchtlinge aufnehmen, sondern können im Rahmen des Solidaritätsmechanismus einmalig pro nicht aufgenommene Person ca. EUR 20’000 zahlen. Das ist um ein Vielfaches günstiger, als einen Flüchtling aufzunehmen.

Ein einziger Flüchtling wird nämlich in einem Jahr bereits ähnlich hohe Kosten verursachen.

Noch nicht berücksichtigt sind der hohe Verwaltungsaufwand und andere Aufwendungen, wie z. B. Kosten für Zahnarzt etc. Auch ist nicht klar, ob der von der Regierung angenommene Betrag von CHF 372 pro Monat für die Unterkunft kostendeckend ist oder nicht.

LÄNDER MIT (TEILWEISEN) BEFREIUNGEN AUFGRUND HOHER FLÜCHTLINGSZAHLEN

Einige Länder können aufgrund der «kumulativen Migrationsbelastung» der letzten Jahre – insbesondere durch die Aufnahme von Ukraine-Schutzsuchenden – eine vollständige oder teilweise Befreiung von ihren Solidaritätsbeiträgen für das Jahr 2026 beantragen.

Diese Länder sind:

• Deutschland
• Polen
• Tschechien
• Österreich
• Bulgarien
• Kroatien
• Estland

Unser Nachbar Österreich hat ca. 90’000 Ukraine-Schutzsuchende aufgenommen. Das ist, auf die Bevölkerung umgelegt, 1 Ukraine-Schutzsuchender pro 1’000 Einwohner.

Liechtenstein hat 2.3 Schutzsuchende und die Schweiz ca. 0.8 Schutzsuchende pro 1’000 Einwohner aufgenommen.

In Deutschland leben aktuell 1.3 Mio. Ukrainer. Das sind 1.5 Ukrainer pro 1’000 Einwohner.

Krankenkasse: 12 × 406 = 4’872 CHF
staatliche Unterkunft: 12 × 372 = 4’464 CHF
Fürsorgeleistungen: 365 × 14 = 5’110 CHF

Total: 14’446

Man sieht also, dass Liechtenstein nach wie vor grosse Solidarität zeigt. Jetzt nochmals eine Schippe draufzulegen und weitere Schutzsuchende aufzunehmen, ist angesichts der oben aufgezeigten Fakten nicht im besten Interesse des Landes.

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