Neue Autos werden teurer

Für die CO2 – Gesetzesänderung im März 2018 wurde keine Vernehmlassung vorgenommen, so dass Verbände und weitere Betroffene keine Stellungnahmen abgeben konnten.
Die Regierung beantragte abschliessende Behandlung. Deshalb konnten keine Fragen und Anregungen eingebracht werden, welche die Regierung mit einer Stellungnahme
auf eine zweite Lesung hin zu beantworten hätte. Speziell bei einem Gesetzgebungsprozess, der Verpflichtungen aufgrund von Abkommen und Vereinbarungen mit anderen Staaten mit wenig Spielraum berücksichtigen muss, ist eine vertiefte Auseinandersetzung eine absolut notwendige Voraussetzung.

Da eine fundierte Auseinandersetzung nicht möglich war, reichte ich eine Interpellation mit Fragen zur Auswirkung der CO2 – Gesetzgebung ein. Es ist nämlich davon auszugehen, dass das geänderte CO2 – Gesetz Umverteilungen zur Folge hat und auch Kosten für die Bürger verursachen wird. Die Fragen und daraus folgende Informationen dürften von öffentlichem Interesse sein, da das CO2 – Gesetz jedermann tangiert. Es handelt sich um ein Spannungsfeld zwischen Umweltschutz, Klimaschutz, finanziellen Interessen, Wirtschaft, Arbeitsplätzen, Energieversorgung und nicht zuletzt um zusätzliche finanzielle Belastungen der Bürger.

Meine Fragen betreffen die Ziel vorgaben des CO2 -Ausstosses, die Zeit der Umsetzung, die Höhe der Sanktionsbeiträge, die Vollzugskosten, die Einnahmen des Staates aus
CO2-Abgaben und Sanktionen sowie die Verwendung dieser Einnahmen. Im Weiteren stellte ich Fragen zu Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen betreffend zulässiger Brennstoffe und Grösse der Anlagen, auch zur Kehrichtverbrennungsanlage in Buchs; Fragen zur Klimaerwärmung, Effizienz der Klimamassnahmen, Fragen zu Verlusten, zur Anpassungsfähigkeit und zu laufenden Klimaprojekten.

Die vollständige Interpellation mit allen Fragen ist auf www.landtag.li abrufbar.

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