Nun doch keine Lärmschutzmassnahmen?
Auf eine kleine Anfrage vom 4. November 2020 antwortete Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch wörtlich: «Gemäss Lärmsanierungskonzept der ÖBB sind mit der Sanierung des Rollmaterials nur noch an vereinzelten Gebäuden im Gleisbogen Schaan Grenzwertüberschreitungen vorhanden. Um diese Gebäude zu schützen, haben die ÖBB verschiedene Varianten von Lärmschutzwänden bezüglich Machbarkeit und Verhältnismässigkeit geprüft. Die Verhältnismässigkeitsprüfung erfolgte nach den Schweizer Vorgaben und hat ergeben, dass der Bau einer Lärmschutzwand im Schaaner Gleisbogen aufgrund der geringen Anzahl an Grenzwertüberschreitungen wirtschaftlich nicht tragbar ist. Dementsprechend haben die ÖBB beim Amt für Umwelt Erleichterungen beantragt.» Das heisst nun wohl im Klartext, dass die ÖBB am Ende des Tages gar
keine Lärmschutzwände bauen muss. Weder in Nendeln noch in Schaan. Eine Ohrfeige für alle Bahnanrainer. Im Bericht und Antrag der Regierung für den S-Bahn-Ausbau waren noch CHF 5,6 Mio. für den Lärmschutz auf dem Hoheitsgebiet Liechtensteins vorgesehen. Auch wurde den Nendlern Honig um den Mund geschmiert mit der Ankündigung, dass in Verbindung mit den begleitenden Lärmschutzmassnahmen das Wohngebiet oberhalb der Bahn deutlich aufgewertet werde (Seite 97 des BuA). Dabei war dem Amt für Umwelt und damit der Regierung spätestens seit September 2019 mit der Einreichung des Lärmsanierungskonzepts klar, dass die ÖBB keine Lärmschutzwände zu bauen gedenkt. Hier wurde die Bevölkerung wieder einmal tüchtig hinters Licht geführt. Jetzt wird von Seiten des zuständigen Ministers Risch argumentiert, dass das von den ÖBB eingereichte Lärmsanierungskonzept sich auf die Bestandsstrecke mit dem heutigen Verkehrsaufkommen beziehe, währenddem die Unterlagen zur S-Bahn-Abstimmung sich auf den Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch–Buchs für eine S-Bahn Liechtenstein mit u.a. Doppelspurausbauten und erhöhten Frequenzen infolge Personennahverkehrs bezogen hätten und dass dies zwei grundsätzlich unterschiedliche Betrachtungszustände seien. Dazu ist zu sagen, dass die Lärmüberschreitungen insbesondere eigentlich nur in der Nacht und nur durch die Güterzüge stattfinden und nicht durch die viel leiseren Personenzüge während des Tages. Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass auch bei einer Realisierung der S-Bahn keinerlei Lärmschutzwände gebaut worden wären, oder es wären dann deutlich mehr Güterzüge als angekündigt verkehrt.
Rechtsmittel gegen das Lärmschutzkonzept
Gemäss Auskunft der Regierung werden Lärmsanierungskonzept und die Sanierungsmassnahmen im Rahmen einer Kundmachung öffentlich aufgelegt. Für die Bahnanrainer besteht somit die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Lärmsanierungskonzept abzugeben. Bei Bedarf kann auch die Parteistellung beantragt werden. Nach Erlass der Sanierungsverfügung mit den definitiven Massnahmen besteht für Personen mit Parteistellung die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen. Wer weitere Informationen benötigt, schreibe bitte an dpl@dpl.li.
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