Pandemie: DpL fordert mehr Mitsprache des Landtags

Die DpL hat eine Motion verfasst, die verlangt, dass die Regierung erst nach einer Anhörung des Landtags Massnahmen in Zeiten von besonderen Lagen erlassen kann. Die Forderung nach mehr Mitsprache des Landtags ist von Seiten der DpL nicht neu. Mit einer Motion kann der Landtag nun darüber befinden, ob und, wenn ja, wie er in die Massnahmenerlasse in Zeiten von besonderen Lagen mitreden will.

Eine Machtverschiebung in einer Krise hin zur Exekutive ist nicht verkehrt. Dadurch darf das Parlament jedoch nicht weitgehend ausgeschaltet werden. Mit der Kontrollaufgabe allein hat das Parlament nicht genügend Einflussmöglichkeiten. Zudem muss die Zeit der Machtverschiebung zeitlich beschränkt sein.

Nachdem nun schon knapp zwei Jahre lang eine besondere Lage, verursacht durch die Coronapandemie, herrscht, stellt sich die Frage, wie lange die Exekutive in Liechtenstein eine weitgehend uneingeschränkte Entscheidungsmacht auf sich vereinen soll

In einer Krisensituation ist die Regierung praktisch allein in der gesamten Verantwortung. Dies widerspiegelt nicht den normalen Alltag bzw. die sonst geltenden «Checks und Balances». In der besonderen Lage ist die Regierung die Erste, die handelt. Damit fehlt die legislative Vorinstanz, welche in der Regel das Handeln in einen Rahmen setzt. Mit der Motion soll der Landtag in besonderen Lagen angehört werden müssen, bevor die Exekutive weitreichende Massnahmen beschliesst.

Schweizer Epidemiengesetz gilt auch bei uns
Tritt eine besondere Lage infolge einer Pandemie ein, gilt aufgrund des Zollvertrages das schweizerische Epidemiengesetz auch in Liechtenstein. Diese enge Verbindung mit der Schweiz hat sich bewährt und ist auch für die Zukunft sinnvoll. Trotzdem sollten nach Auffassung der Motionäre auf unsere Verhältnisse abgestimmte Abweichungen in unsere Gesetzgebung implementiert werden.

Dem Landtag bleibt nur die Kontrollfunktion
Der Landtag hat keinerlei Einfluss auf das Epidemiengesetz der Schweiz, ihm bleibt nur die Kontrollfunktion übrig. Eine Kontrolle kann aber nur im Nachhinein erfolgen. Aufgrund der Dynamik einer Pandemiesituation ist die Wirkung einer nachträglichen Kontrolle praktisch nicht vorhanden und damit bedeutungslos. Dass die Regierung am Anfang der Pandemie schnell gehandelt hat, war notwendig, richtig und wichtig. Dies wurde sowohl vom Landtag als auch von der Bevölkerung verstanden und grossmehrheitlich begrüsst. Selbstverständlich muss die Regierung besonders am Beginn von besonderen Lagen schnell und unbürokratisch zum Schutz der Bevölkerung handeln können.

Bestimmte Massnahmen sind noch immer sinnvoll
Mittlerweile gelten seit knapp zwei Jahren Massnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie. Diese werden basierend auf dem Schweizer Epidemiengesetz durch die Regierung festgelegt. Zum Teil mussten massive Einschränkungen wie Betriebsschliessungen im ganzen Land oder 2G-Massnahmen – welche einen grösseren Teil der Bevölkerung aus einem Teil des öffentlichen Lebens ausschliesst – beschlossen werden. Selbstverständlich waren und sind noch immer bestimmte Massnahmen sinnvoll, besonders jene, die das Gesundheitssystem entlasten, unterstützen und stärken.

Nach Auffassung der Motionäre sollte für die Zukunft gesetzlich festgelegt werden, dass der Liechtensteiner Landtag vor der Festlegung von Massnahmen durch die Regierung angehört werden muss, besonders dann, wenn die Massnahmen grössere Einschränkungen oder sogar Ausgrenzungen beinhalten. Unser kleines Parlament bietet den grossen Vorteil, dass es sich bei Bedarf sehr schnell versammeln kann.

 

Kommentare

Christian Nipp sagt:

Sehr richtig!
Herzlichen Dank für Eure wertvollen und wichtigen Voten. Die Frage ist nur, wie mehr Abgeordnete zu diesen Einsichten gelangen.
Beste Grüsse
Christian Nipp, Balzers

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