Radio L: Keine Entlastung des Verwaltungsrats

Erstaunliches trägt sich zu: Die Regierung hat dem Verwaltungsrat des Radio L die Entlastung verweigert. Dies, weil gemäss Bericht der Revisionsstelle nicht ausgeschlossen ist, dass ein Teil der vom Landtag genehmigten Investitionsbeiträge in
der Vergangenheit nicht zweckkonform verwendet wurden, d.h., dass die Beiträge nicht für Investitionen, sondern für andere Dinge verwendet wurden. In der Juni-Landtagsdebatte kam sodann noch ans Licht, dass Regierungsrat Daniel Risch
deswegen auch den Staatsanwalt eingeschaltet hat, will heissen, eine Strafanzeige eingereicht hat.

Nicht nur Unwissenheit und Fahrlässigkeit
Ich für meinen Teil habe bereits früher verschiedene, nicht gesetzeskonforme Aktivitäten von Radio L angeprangert, wie
das Nicht-Abführen der Urheberrechtsgebühren und falsche Mehrwertsteuerabrechnungen. Je mehr solche Aktivitäten
ans Tageslicht kommen, desto klarer wird, dass die Radio L-Führung, und dabei meine ich insbesondere jene Personen
des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung, die Radio L bis 2018 geleitet haben, wohl nicht nur aus Unwissenheit
oder Fahrlässigkeit so gehandelt haben. Selbst wenn den verantwortlichen Personen am Ende des Tages kein strafrechtlich
relevantes Vergehen zur Last gelegt werden kann, gibt es für diese Vorkommnisse klar Verantwortliche, die es zu nennen
und zumindest politisch zu sanktionieren gäbe. Die vorhandenen Seilschaften verhindern dieses jedoch in unserem Land,
siehe Postdebakel.

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