Sechs gute Gründe,…

… warum das Volk bei der Regierungszusammensetzung mitreden soll: 

  1. In die Regierung gehören die fähigsten und erfahrensten Köpfe unabhängig der Parteizugehörigkeit.
  2. Der Landtag hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr Kompetenzen (z.B. Verordnungskompetenz) an die Regierung abgetreten. Die Regierung kann dann schalten und walten, wie sie will, weil Verordnungen durch einfachen Regierungsbeschluss abgeändert werden können (während der COVID-Krise im Wochentakt). Eine Verbilligung der Reisedokumente hatte der Landtag anfänglich abgelehnt, weil dies in der Verordnungskompetenz der Regierung lag, obwohl der Landtag hierarchisch eigentlich über der Regierung steht. Erst die DpL-Volksinitiative brachte den Landtag dazu zu handeln.
  3. Durch die in vielen Fällen erfolgte Delegation der Gesetzgebung an die Regierung (siehe oben Pkt. 2) hat die Regierung eine zu weitreichende Machtfülle erhalten. Es ist daher umso wichtiger, dass die Regierung direkt vom Volk legitimiert und auch dem Volk gegenüber in die Verantwortung kommt. Wer in der Regierung oder im Landtag eine ungenügende Arbeit leistet, kann bei der nächsten Regierungswahl abgewählt werden.
  4. In den letzten 30 Jahren hat die Bedeutung der Regierung stark zugenommen, diejenige des Landtags hat abgenommen. Die Regierung und die ihr unterstellte Verwaltung bereiten alle Gesetzesvorlagen vor und sind dann als Exekutive auch für deren Umsetzung verantwortlich. Die Regierung bringt Ideen (IWF-Beitritt, 3.43 Mio. für Radio L, CHF 500‘000.- für ein eigenes Sinfonieorchester etc.) in den Landtag, letzterer stimmt aus Parteizwängen mehrheitlich zu. Der Landtag ist in vielen Belangen (Milizparlament, fehlendes Fachwissen, fehlende Zeit) überfordert und winkt daher im vorauseilenden Vertrauen die Regierungsvorlagen meist ohne jegliche Änderungen durch.
  5. Die Kontrolle der Staatsbetriebe verlangt eine gewisse Distanz zwischen der Regierung und den Staatsbetrieben. Heute sind praktisch alle Posten parteipolitisch besetzt. Die Missstände bei der Post oder Radio L hätten möglicherweise ohne «Freunderlwirtschaft » verhindert werden können.
  6. Die Grossparteien haben in den letzten Jahrzehnten immer wieder unerfahrene und z.T. sehr junge Beamte aus der Verwaltung in die Regierung berufen. Angesichts der heutigen Herausforderungen ist dies mit Sicherheit nicht die beste Lösung für das Land.

NACH WELCHEM WAHLPROZEDERE SOLLEN DIE REGIERUNGSMITGLIEDER BESTIMMT WERDEN?

Mit der DpL-Verfassungsinitiative werden die Weichen gestellt, damit das Stimmvolk bei der Wahl der Regierungsmitglieder mitreden kann. Die Verfassungsinitiative regelt jedoch das Wahlprozedere nicht im Detail, z.B. ob die Regierungsmitglieder nun in einem einzigen oder in zwei Wahlgängen bestimmt werden. Dies ist nach der Annahme der Volksinitiative im Volksrechtegesetz zu regeln und hat in der Verfassung keinen Platz. Einzige Vorgabe der Volksinitiative ist, dass die Regierungsmitglieder im Majorzverfahren bestimmt werden sollen. Das Majorzverfahren kommt im Land bei der Wahl der Gemeindevorsteher bereits zum Zug. Dort wird der Gemeindevorsteher in zwei Wahlgängen gewählt, wenn in einem ersten Wahlgang keiner der Kandidaten das absolute Mehr erreicht. Es ist naheliegend, dieses bewährte Wahlsystem auch bei der Wahl der Regierung anzuwenden.

Wie stellen sich die anderen Parteien zur Volkswahl?

DEN GROSSPARTEIEN SITZT DIE ANGST IM NACKEN

Die VU/FBP Koalition sieht in der DpL-Verfassungsinitiative eine Gefahr und Risiko für sich selbst, weil die Initiative an den über Jahrzehnte etablierten Machtstrukturen und «Netzwerken» der Grossparteien rüttelt. Anstatt ein paar Parteiobere soll neu das Volk aus einer Auswahl von Kandidaten die besten Köpfe unabhängig der Parteizugehörigkeit in die Regierung wählen können. Dass dies den VU/FPB Machthabern nicht gefällt, ist nicht weiter verwunderlich.

JOHANNES KAISER ÄUSSERTE SICH POSITIV ZUR VOLKSWAHL

Johannes Kaiser, einer der erfahrensten Politiker im Landtag, betonte, dass er sich schon öfters positiv zu einer Volkswahl der Regierung geäussert habe. Zudem sagte er an die Adresse des Landtages, dass man auch als Gegner einer Vorlage die Volkswahl nicht derart mit Risiken bekleben dürfe. Kaiser sieht im Unterschied zu seinen Fraktionskollegen keine Schwächung des Landtages und auch keine Besserstellung des Regierungschefs, dieser könne trotz einer Wahl durch das Volk seine Macht nicht, wie von den Gegnern der Verfassungsinitiative behauptet, ausufern lassen. Johannes Kaiser erkennt in der Volkswahl keine Risiken und keine Destabilisierung.

NEUER WAHLMODUS HÄTTE AUCH VORTEILE FÜR DIE FREIE LISTE

Die FL-Abgeordneten sehen zwar Reformbedarf bei der Bestellung der Regierung und möchten ebenfalls einen Systemwechsel herbeiführen, aber zu einer Unterstützung der DpL-Initiative konnten sie sich noch nicht durchringen.

Dabei hätte die Freie Liste mit einem JA zur Volkswahl der Regierung eine reelle Chance, eine geeignete Person aus ihren Reihen in die Regierung zu bringen. Regierungschefkandidat und Arzt Ekki Hermann war 2017 so eine Person, wählbar nicht nur für FL-Anhänger.

Ja zur Volkswahl der Regierung, denn wir brauchen die fähigsten Köpfe.

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