Seit 10 Jahren kein AHV-Teuerungsausgleich

Die letzte teuerungsbedingte Rentenanpassung erfolgte 2011. Die Rentenbeträge wurden danach durch den Landtag an den so genannten Konsumentenpreisindex gekoppelt. Vorher wurde wie in der Schweiz der Mischindex angewendet. Dieser entspricht dem Durchschnitt von Lohn- und Preisindex. In der Schweiz wurden unter Anwendung des Mischindexes die Renten seit 2011 viermal erhöht.

Um die Einkommensverhältnisse für Rentner in Liechtenstein etwas zu verbessern, brachte die DpL im vergangenen Sommer eine Gesetzesinitiative ein, mit der der Staat die Franchise in der Höhe von 500 Franken für Rentner übernehmen hätte sollen. Minister Manuel Frick und auch einzelne Vertreter des Seniorenbundes sprachen sich dagegen aus. In der Folge stimmten nur 10 Abgeordnete unserer Initiative zu, nötig wären 13 Stimmen gewesen. Mit unserer Initiative hätten Rentner mit einer Teilrente genau gleich viel profitiert wie solche mit einer vollen AHV-Rente. Die Krankenkasse wäre nicht belastet worden, da die Franchise für Rentner
vom Staat bezahlt worden wäre. Möglicherweise wäre dadurch die Krankenkassenprämie marginal günstiger geworden.

Eine halbe Rente reicht oft nicht aus
Zirka 50% der Rentner haben keine Pensionskasse und sind somit auf die AHV angewiesen. Eine halbe Rente von 1130 Franken reicht oft nicht für den Lebensunterhalt. Leute, die meist ein Leben lang gearbeitet haben, müssen den Gang zum Sozialamt antreten. Das ist für die ältere Generation ein schwerer Schritt. Ein Teil der Rentner besitzt ein Haus, ist deshalb vermögend und nicht berechtigt, Sozialgelder zu beziehen. Das Haus zu verkaufen, ist für viele nicht vorstellbar. Früher wurde gesagt, mit der AHV ist ein Grundeinkommen gesichert. Nun hoffen viele, dass nach 10 Jahren wieder einmal eine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten gemacht wird. Neid, dass die „reichen Rentner“ auch in den Genuss einer Teuerungszulage kommen, ist fehl am Platz. Die „reichen Rentner“ haben in der Regel überdurchschnittlich viel in die AHV eingezahlt und bezahlen auch heute in ihrer Pension teils beachtliche Steuern. Auch mit einem AHV-Teuerungsausgleich findet nach wie vor eine sehr grosse Umverteilung von „reich zu arm“ statt.

Verträgt die AHV diese Mehrausgabe?
Die nächste Frage ist, verträgt die AHV diese Mehrausgabe für einen Teuerungszuschlag, ohne dass damit ihre Stabilität ins Wanken gerät. Diese Frage kann klar und eindeutig beantwortet werden. Gemäss dem diesjährigen Gutachten kann die AHV geringfügig höhere Rentenzahlungen stemmen, ohne dass deswegen gleich eine Beitragserhöhung notwendig wäre.

Mindestrente könnte noch 3% höher sein…
Wieviel wäre die AHV-Rente von 2011 bis heute gestiegen bei einer Weiterverwendung des früheren Mischindexes?
Hätte der liechtensteinische Gesetzgeber auch nach 2011 die Bezugnahme auf den schweizerischen Mischindex beibehalten, so läge die Mindestrente heute anstatt bei CHF 1160.– bei CHF 1195.– bzw. wäre die Mindestrente 3,0% höher. In der Schweiz stiegen die Renten im gleichen Zeitraum um 4,82%.

Staat will nur wenig zurückgeben
Der Mischindex für den Teuerungsausgleich wurde wie vieles andere, z.B. Schülerabos, Erhöhung der Franchise für Rentner, Erhöhung der Preise für Pässe usw. im Zuge der Sanierung des Staatshaushaltes abgeschafft. Heute geht es dem Staat blendend, aber zurückgeben will er wenig. Das ist eine kurzsichtige Politik, die sich rächen wird, wenn die nächste Krise wieder zu Sparmassnahmen zwingt. So schnell vergessen die Leute hoffentlich nicht.

Mischindex zur Bestimmung der Teuerungszulage
Die DpL wird demnächst einen parlamentarischen Vorstoss einreichen mit dem Ziel, den Mischindex zur Bestimmung der Teuerungszulage wieder einzuführen, damit Rentner nicht länger von der realen Preisentwicklung und dadurch höheren Lebenskosten abgehängt sind. Dazu muss die bestehende Gesetzeslage geändert werden, grosso modo auf den Stand vor 2010. Damit wird die Regierung gezwungen, die Renten à jour zu halten.

Wiedereinführung einer Teuerungsanpassung
Eine generelle Erhöhung der Renten kann der Landtag durch Gesetzesänderung unabhängig von der Teuerung beschliessen. Unsere Initiative wird eine Rentenerhöhung nicht direkt ansprechen, sondern die Wiedereinführung einer Teuerungsanpassung, die den Lebenshaltungskosten folgt. Auch der FBP-Abgeordnete Johannes Kaiser sieht Handlungsbedarf. Die VU lancierte ein Postulat mit einem ganzen Paket an Fragen zur Altersversorgung. Das Thema Altersversorgung ist also auch bei den anderen Parteien angekommen. Mit der Abschaffung der Franchise für Rentner waren wir der Zeit voraus.

Wir hoffen, mit der Initiative durchzukommen
Wir hoffen, dass wir mit unserem parlamentarischen Vorstoss, es wird eine Initiative sein, die Mehrheit der Abgeordneten überzeugen können. 2 Stimmen haben wir auf sicher, für die restlichen 11 notwendigen Stimmen sind wir auf die anderen Parteien angewiesen. Wenn alles wie am Schnürchen läuft, könnte es möglich sein, dass im Jahr 2023 unsere Rentner endlich in den Genuss der lang ersehnten und verdienten Teuerungszulage kommen.

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