Sollertrag von 4 % ist realitätsfremd

Ein Sollertrag von 4 % auf Vermögen ist seit Jahren unrealistisch hoch. Dieser fiktive Ertrag kann mit dem Vermögen kaum realistisch erwirtschaftet werden. Dieser berechnete Ertrag wird in der Steuerrechnung zum Erwerb addiert, dadurch steigt die Steuerbelastung, ohne dass dieser Zusatzbelastung ein realer Ertrag gegenübersteht. Dass dieser Erwerb fiktiv ist, zeigt insbesondere die Finanzplanung des Landes, in der seit Jahren mit einer jährlichen Planrendite von 2.5% kalkuliert wird. Dieser um 1.5 Prozentpunkte tiefere Wert hat sich als realistisch herauskristallisiert.

TIEFES ZINSUMFELD UND VOLATILE MÄRKTE

Die Schweizer Nationalbank hat kürzlich beschlossen den Leitzins bei 1.75% zu belassen. Die LLB bietet für Termingeld bei einer Laufzeit zwischen 2 und 4 Jahren einen Zinssatz von 1.35% an. Die Situation an den Aktienmärkten ist noch immer volatil, damit sind auch die Ertragsaussichten für Anleger nicht sehr aussichtsreich.

Ein Sollertrag von 4% war und ist nicht realistisch und sollte deshalb in Einklang mit dem Eigenkapitalzinssatz gesenkt werden. Mit der gleichzeitigen Senkung von Sollertragszinssatz und Eigenkapitalzinssatz müssten private Haushalte etwas weniger, Industriefirmen und Banken etwas mehr Steuern zahlen.

NEIDDEBATTE IST FEHL AM PLATZ

Unser Steuersystem ist mit der Progression so ausgelegt, dass Personen, die viel verdienen oder ein grosses Vermögen haben, auch viel Steuern bezahlen. Personen mit geringem Einkommen und wenig Vermögen zahlen sehr wenig oder gar keine Steuern. Damit haben wir ein faires System, sodass eine gerechte Umverteilung stattfinden kann, die um ein Vielfaches besser ist, als es in gewissen Kreisen dargestellt wird. Insgesamt haben im Jahr 2022 32’095 Steuerveranlagungen einen Steuerertrag von CHF 266,8 Mio. aus Vermögens- und Erwerbssteuer eingebracht, davon fielen CHF 112 Mio. dem Land und CHF 155 Mio. den Gemeinden zu.

WER ZAHLT WIE VIEL STEUERN?

Auf eine kleine Anfrage des Abg. Herbert Elkuch zur Steuerlastverteilung hat die Regierung wie folgt geantwortet:

HANDLUNGSSPIELRAUM IST VORHANDEN

Die Vermögens und Erwerbsteuern haben im Jahr 2022 für das Land CHF 112 Mio. betragen, in der Finanzplanung rechnet die Regierung mit einem Wachstum auf 23.5 % der Haushalte zahlen keine Steuern. Knapp 79 % der Haushalte zahlen weni- ger als CHF 5’000 Steuern pro Jahr.

CHF 115 bis zum Jahr 2027. Mit einer Reduktion des Sollertrages wird sich diese Ertragsposition nach unten korrigieren. Gleichzeitig werden die Firmensteuern höher ausfallen, weil wegen des geringeren Eigenkapitalzinssatzes weniger von den Steuern abgezogen werden kann.

Bisher hat die Regierung die Auswirkungen einer Senkung von Sollertragszinssatz und Eigenkapitalzinssatz nicht transparent gemacht. Bekannt ist aber,

dass verschiedene Einsparpotenziale bestehen und prognostizierte Mehreinnahmen aufgrund der Mehrwertsteueranhebung auf 8.1 % zu erwarten sind. Daher ist eine gleichzeitige Senkung von Sollertrags- und Eigenkapitlazins sehr gut finanzierbar. Es fehlt nur, dass die Politik, oder sonst das Volk, das will.

Kommentare

Reinhold Zanghellini sagt:

Wie immer würden nur wohlhabende von dieser Senkung profitieren. Mit diesen 4% Sollertrag werden die Dividenden, Mieteinnahmen usw. Indirekt besteuert. Und wer ist Eigentümer von vermieteten Liegenschaften oder Beteiligungen?
Also zuerst alles fertig Denken und dann mit solchen Ideen kommen!
Schlussendlich müsste dann das Steuergesetz völlig umgebaut werden auf eine Einkommensbesteuerung ( wie z.B. in der Schweiz) und nicht wie jetzt eine Erwerbsbesteuerung.
Als ehemaliger Abteilungsleiter bei der STV (18 Jahre) weiss ich um was es hier geht!

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