Sozialabbau – wo bleibt die Solidarität?

Die Stagnation der Renten zusammen mit einer höheren Belastung der Rentner durch höhere Gesundheitskosten (Franchise und Kostenbeteiligung) sowie eine höhere Steuerbelastung haben in Liechtenstein zu einer klaren Benachteiligung der Rentnergeneration und einem Sozialabbau geführt.

Während die arbeitende Bevölkerung, d.h. die jüngeren Generationen, von einem durchschnittlichen Lohnanstieg von 6,2% seit 2011 profitieren konnte, sind die Rentner leer ausgegangen.

Dem eigenen Staatspersonal hat der Landtag seit 2011 immerhin Lohnerhöhungen von insgesamt 6,5% zugebilligt.

Also wo bleibt die Solidarität gegenüber der älteren Generation?

Es ist das erste Mal, dass in unserem reichen Land ein Sozialabbau in diesem Ausmass stattgefunden hat und von den Regierungsparteien auch jetzt durch die
erneute Ablehnung der Volksinitiative grossmehrheitlich unterstützt wird. Jetzt liegt es am Volk, der Regierung und dem Landtag zu zeigen, wo «Bartle der Moscht holt».

Warum keine AHV-Rentenerhöhung seit 2011?
Gemäss Gesetz darf das AHV-Vermögen bis in 20 Jahren nicht unter 5 Jahresausgaben fallen. Berechnungen der Regierung zeigen in der nachfolgenden Grafik die Wirkung…

  • einer Beitragssatzerhöhung
  • einer Erhöhung des Renteneintrittsalters
  • einer Erhöhung des Staatsbeitrags und
  • einer Erhöhung der Renten um 80 Franken

Bei einer Rentenerhöhung der Maximalrente um 80 Franken (Minimalrente um 40 Franken) würden die Jahresausgaben im Jahr 2040 auf unter 5 fallen, was nicht im Einklang mit dem Gesetz ist.

Gemäss Regierung ist eine AHV-Rentenerhöhung bei der geltenden Gesetzesregelung nur möglich, wenn entweder oder in Kombination…
a) die Arbeitnehmer-/Arbeitgeberbeitragssätze erhöht werden
b) das Renteneintrittsalter erhöht wird und/oder
c) der Staatsbeitrag erhöht wird

a) Erhöhung der Arbeitnehmer-/Arbeitgeberbeitragssätze
Eine Erhöhung der Arbeitnehmer-/Arbeitgeberbeitragssätze wurde vom Landtag im Dezember 2020 abgelehnt.

b) Erhöhung Renteneintrittsalter
Nachdem das Renteneintrittsalter gerade erst für die Jahrgänge ab 1958 erhöht worden ist, ist eine nochmalige Anhebung politisch derzeit nicht oder schwer umsetzbar.

c) Erhöhung Staatsbeitrag an die AHV aus liechtensteinischen Steuereinnahmen
Wäre grundsätzlich möglich, aber…
• 66% der jetzigen Rentner wohnen im Ausland und bezahlen dort Steuern.
• 55% der Arbeitnehmer wohnen im Ausland und sind dort steuerpflichtig.

Wenn inländisches Steuergeld in die AHV eingeschossen wird, dann wandert bereits heute ein Drittel – in Zukunft noch viel mehr – ins Ausland.

Angesichts des Finanzbedarfs der AHV ist der heutige Staatsbeitrag von CHF 30 Mio. für eine langfristig ausgeglichene Finanzierung der AHV bei Weitem nicht ausreichend. Das heisst, es müsste sehr viel mehr inländisches Steuergeld eingeschossen werden. Dies würde zu einer deutlich höheren Steuerbelastung der inländischen Steuerzahler führen. Bereits heute schiesst der Staat jährlich 30 Millionen Franken in die AHV ein. Im Rahmen der Staatshaushaltssanierung
wurden die Staatsbeiträge an die AHV reduziert mit dem Argument, dass weniger Steuergeld exportiert werden sollte.

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