Staat verletzt Datenschutz

Wie sich dies seit Neuestem nun beim elektronischen Gesundheitsdossier (eGD) manifestiert, verfährt man im Bildungsbereich schon seit Jahren. Die Rechte von Kindern und deren Eltern werden behördlich mit Füssen getreten.

Von Seiten des Bildungsministeriums und vom Schulamt wird nach aussen freilich ein anderes Bild präsentiert: Regelmässig wird Diverses über Chancen und Risiken wie auch Medienkompetenz veröffentlicht und wie wichtig es doch sei, einen sorgsamen Umgang zu erlernen. Die Leitung des Bildungsministeriums gab beispielsweise anlässlich eines Zeitungsinterviews im Volksblatt bekannt: Datenschutz muss die höchste Bedeutung haben und es bestehe ein Anspruch, dass die Verwendung der Daten mit der DSGVO konform geht. Das Schulamt vermeldet: Auch Rückmeldungen von Eltern würden in jedem Fall ernst genommen, wie auch, dass die Schulcomputer nur für schulische Zwecke genutzt werden dürfen.

Die Realität zeigt allerdings, dass weiterhin gut sichtbar jugendschutz- wie datenschutzrechtliche Probleme, wenn überhaupt, nur unter juristischem Zwang erledigt werden. Allein ein Blick auf die Programmlisten der Schulen lässt bei genauerem Studium diverse Frage offen. Auch Internetseiten wurden betreffend Datenschutzvorgaben völlig unreflektiert für Schüler zugelassen.

Dies äussert sich in einer entsprechend grossen Zahl von Verstössen gegen die Datenschutzgesetz. Seit November 2020 erliess die Liechtensteinische Datenschutzstelle nicht weniger als zehn Verfügungen zu Ungunsten solcher Handlungsweisen. Alleine fünf davon gehen auf das Konto des Schulamtes. Zwei werden aktuell vom Schulamt noch bekämpft, weil man sich offenbar beim Datenschutz höhere Kompetenzen als die Datenschutzbehörde zugesteht oder, was wahrscheinlicher ist, einfach auf Zeit spielen will. In der jüngsten Verfügung, welche noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, wird das Schulamt gleich dreifach behördlich verwarnt. Eine weitere rechtskräftige Verfügung betrifft eine nach Beschwerde stillgelegte private Internetseite eines ehemals leitenden Angestellten des Schulamtes zum Thema Nutzung elektronischer Medien im Unterricht. Die Seite wartete neben fragwürdigem pädagogischen Inhalt mit diversen Datenschutzverstössen auf.

Zwei Verfügungen betreffen das Liechtensteinische Gymnasium bezüglich dessen Nutzung von Programmen mit unerlaubtem Drittstaatendatentransfer und unvollständiger Informationen an die Eltern.

Auch der Primarschule Ruggell wurde wegen Verstössen eine diesbezügliche Verfügung ausgestellt. Eine Verfügung betrifft die Internetseite einer Förderschule, diese wurde inzwischen stillgelegt. Offenbar gibt es noch weitere offene Beschwerden.

Aufgrund dieser Zustände hat auch die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) gemäss Jahresbericht eine Überwachung (Monitoring) des Schulamtes eingeleitet, wobei die OSKJ zum zweiten Mal in Folge kritische Schwachstellen be- züglich Jugend- und Datenschutz ortet.

In der Zwischenzeit hat sich gemäss einem online-Artikel der Datenschutzstelle (Internationale Verbesserungen beim Datenschutz vom 22. Mai 2023) folgendes zugetragen:

Am Rande des Gipfeltreffens des Europarats in Reykjavik hinterlegte Aussenministerin Dominique Hasler am 17. Mai 2023 die Ratifikationsurkunde des Änderungsprotokolls des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Dies wiederum stärke letztlich auch den Schutz für die liechtensteinischen Bürgerinnen und Bürger, wenn ihre personenbezogenen Daten grenzüberschreitend verarbeitet werden.

Resumierend und bezogen auf die obigen Aussagen kann man dazu also feststellen, dass Schüler und deren Eltern bezüglich ihrer Rechte beim Schulamt offenbar weder als Menschen, noch als Bürger geführt werden.

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