Steuern: PV-Anlagen sind keine wertvermehrende Investitionen
Investitionen in eine Immobilie, wie z. B. der Anbau eines Glasdachs oder eines Wintergartens, sind in der Regel wertvermehrend und führen zu einer Erhöhung des Steuerschätzwerts.
Text: Erich Hasler
INVESTITIONEN GRÖSSER ALS CHF 10’000 FÜHREN ZU EINER ANPASSUNG DES STEUERSCHÄTZWERTES
Gemäss Auskunft der Regierung (Kleine Anfrage vom 4. März 2026) erfolgt eine Anpassung des Steuerschätzwertes ausschliesslich bei wertvermehrenden Investitionen in eine Liegenschaft.
Wertvermehrende Investitionen sind solche, die eine Liegenschaft objektiv betrachtet langfristig verbessern und somit einen höheren Verkehrswert zur Folge haben. Aus Gründen der Prozessökonomie wird eine Anpassung des Steuerschätzwerts nur vorgenommen, wenn der Betrag der wertvermehrenden Investition den Schwellenwert von CHF 10’000 übersteigt.
Bei wertvermehrenden Investitionen, die den Schwellenwert übersteigen, erfolgt eine Anpassung unabhängig von der Art der baulichen Massnahme. Bei wertvermehrenden baulichen Investitionen wird der Steuerschätzwert um 85 Prozent der Baukosten erhöht.
INVESTITION IN EINE PHOTOVOLTAIKANLAGE STEUERLICH NICHT RELEVANT, DER ERSATZ EINER ÖLHEIZUNG DURCH EINE LUFT-WÄRMEPUMPE SCHON
In Anlehnung an die Praxis verschiedener Kantone in der Switzerland führt die Installation einer Photovoltaikanlage auch hierzulande nicht zu einer Zuschätzung.
Der Ersatz einer Ölheizung durch eine Luft-Wärmepumpe jedoch schon. Eine absurde und wenig zielführende Situation.
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