Stiefkindadoption: Viele offene Fragen

Der Staatsgerichtshof entschied, dass das Verbot der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare gegen die Verfassung verstosse. Soweit derzeit bekannt, möchte die Regierung Verfassungskonformität herstellen, indem die Stiefkindadoption erlaubt wird.

Dabei stellen sich auch zu lesbischen Paaren Fragen, wie das geregelt werden soll. Wenn ein Frauenpaar mit einem Mann ein Kind zeugt, um in ihrer Partnerschaft ein Kind aufzuziehen, muss dann der Vater des Kindes auf die rechtliche Vaterschaft verzichten? Nur die Geburtsmutter ist die rechtliche Mutter des Kindes. Ihre Partnerin müsste das Kind im Wege der Stiefkindadoption adoptieren, um rechtlicher Elternteil zu werden. Das Recht auf Stiefkindadoption verlangt aber, dass der biologische Vater einwilligt.

In früheren gleichgeschlechtlichen Partnerschaften stammte ein Kind meist aus vorangegangenen heterosexuellen Beziehungen. Heute wird der Kinderwunsch vermehrt mit einer Samenspende realisiert. Auch hier müssten, sofern der Samenspender bekannt ist, die Rechte des biologischen Vaters anerkannt werden, sofern er nicht darauf verzichtet. Rechtliche Eltern eines Kindes können höchstens zwei Personen sein, oder soll das in Zukunft erweitert werden? Einfacher ist es, wenn der Spendersamen von einer Samenbank stammt, wo der Spender nicht in die Stiefkindadoption ein willigen muss. Eine weitere Frage ist die Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen bei Frauenpaaren durch die Krankenkassen, vor allem dann, wenn medizinische Fortpflanzungsmethoden zur Anwendung kommen.

Eine Fremdkind-Adoption soll für eingetragene Partnerschaften gemäss Vernehmlassung verboten bleiben. Vor der Eingehung einer Partnerschaft wäre eine Adoption für Einzelpersonen grundsätzlich möglich. Kann dies zu einer Pseudo-Trennung führen, um nach der Adoption als Einzelperson wieder die Partnerschaft einzugehen, um die Stiefkindadoption zu beantragen?

Das Wohl des Kindes steht zuoberst
Noch ist der Bericht der Regierung an den Landtag nicht fertiggestellt. Jedenfalls müssen die Detailfragen genau abgewogen werden. Gut wäre, wenn der Bericht frühzeitig erscheint, so dass auch die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Es geht hier auch um moralische Standpunkte. In jedem Fall muss zum Wohl des Kindes entschieden werden. Wichtig erscheint auch die Frage, ab welchem Alter dem Kind bei Stiefkindadoption der biologische Vater bekanntzugeben ist. Diese Frage wird das Kind ab einem gewissen Alter stellen, da es erfährt, dass Leben nur durch Frau und Mann entstehen kann und es dann nach dem Vater sucht.

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